Wiedereingliederungsplan Probleme

21. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Juliane6
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereingliederungsplan Probleme

Ich war mehrere Monate krank & bin nun zur Wiedereingliederung auf der Arbeit. Bei uns gibt es die Frühschicht & die Spätschicht. Auf meinem Wiedereingliederungsplan steht "Frühschicht" . Hat der Arzt nach Absprache mit mir so aufgeschrieben. Mein Chef hat eingewilligt.

Nun beschwert sich ein Kollege weshalb ich nur Frühschicht mache. Die ganzen Spätdienste blieben an ihm hängen. Er will das beim Chef ansprechen.

Jedoch möchte ich für die Wiedereingliederung im Frühdienst bleiben & mir so meine Struktur wieder erlernen. Die Stunden werden ca alle 2 Wochen hochgestuft. Ich komme gerade gut zurecht & fände es ungünstig nun in den Schichten rum zu tauschen.

Wie ist das rechtlich? Wenn auf dem Wiedereingliederungsplan "Frühschicht" steht, darf man mich nicht in die Spätschicht planen oder ?



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Juliane6):
Die ganzen Spätdienste blieben an ihm hängen.

Ihr seit nur zu zweit?



Zitat (von Juliane6):
Wenn auf dem Wiedereingliederungsplan "Frühschicht" steht, darf man mich nicht in die Spätschicht planen

Doch, darf man.

Dann ist die Frage, was dann durchsetzbar ist.
In der Regel findet sich auf den Unterlagen ja nicht nur das eine Wort "Frühschicht", sondern etwas mehr an Kontext.
Dann wäre die Frage, wie verbindlich der Plan ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn Sie in der Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld erhalten, ist die Krankenkasse auch Ansprechpartner bei solchen Problemen. Die Zeit dient nicht dazu, Sie als volle Arbeitskraft einzusetzen, sondern der Eingewöhnung in die Arbeit.

-- Editiert von altona01 am 21.01.2022 19:37

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Juliane6
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte gerade sagen , bekomme noch Krankengeld und bin krankgeschrieben. Darf man mich da rechtlich überhaupt als Arbeitskraft mitzählen?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Es trifft zu, dass du während der Wiedereingliederung weiterhin als 'au' giltst. Abgesehen davon, dass die Wiedereingliederung einen klaren Plan haben sollte und dem auch zu folgen wäre, läufst du tatsächlich eben auch nicht als (volle) Arbeitskraft - per Definitionen bis du eben in der Wiedereingliederung, das bedeutet Erprobung, wie weit deine Rekonvaleszenz ist, nebst Heranführung an die volle Belastung.

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#5
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

1. In der Wiedereingliederung ist man weiterhin arbeitsunfähig. Krankenschein ist weitweiterhin auszustellen und man bekommt weiter Krankengeld. Lohn kann vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt werden, wird ggf. Auf Krankengeld angerechnet.

2. Dem Wiedereingliederungsplan mussten Arbeitnehmer, Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zustimmen. Dann stehen die Rahmenbedingungen.
Wenn der Arbeitgeber zugestimmt hat, hat er sicher die betrieblichen Faktoren berücksichtigt und es ist natürlich kein Dauerzustand.

3. Man ist in dieser Zeit weiter krank und probiert, ob man die Arbeit wieder schafft. Der Kollege darf sich über zusätzliche Hilfe freuen, die Alternative wäre, der Betroffene ist weiter "voll" krank.

Man darf nicht als volle Arbeitskraft berücksichtigt werden, schon allein wegen des geminderten Arbeitsumfangs. Oft gibt es noch weitere Bedingungen wie "nicht schwer heben" oder "kein Auto fahren". Dann wären einzelne Tätigkeiten sogar ausgeschlossen.
In der Realität sieht es oft anders aus. Kollegen und manchmal auch der Chef sehen nur, der ist wieder da und arbeitet. Da muss man selber gegensteuern, damit die Wiedereingliederung gelingt.
Lange Rede kurzer Sinn, der Kollege hat nix zu melden.
Allenfalls der Arbeitgeber kann (vor der Zustimmung zur WE) sagen, dass diese nicht klappt, weil zwingend Früh- und Spätschicht auszuüben wären, weil sonst der betriebliche Ablauf gefährdet wäre. Nur als Beispiel.

-- Editiert von sonnen8licht am 23.01.2022 10:56

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Juliane6):
Darf man mich da rechtlich überhaupt als Arbeitskraft mitzählen?

Die Frage stellt sich doch bei nur 2h Anwesenheit gar nicht? Insbesondere am Anfang wo der AN jederzeit "Stopp" sagen kann ist er nicht als Arbeitskraft mitzuzählen.
Und im späteren Verlauf, wenn die Stunden erhöht werden, hängt das ganze vom konkreten Einzelfall ab, also wie der AN sich entwickelt.



Zitat (von sonnen8licht):
Krankenschein ist weitweiterhin auszustellen

Etwas das es seit Jahrzehnten nicht mehr gibt, kann auch keiner ausstellen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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