Wiedereinstellung als Langzeitarbeitslose nach vorheriger Kündigung?

18. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
go675990-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereinstellung als Langzeitarbeitslose nach vorheriger Kündigung?

h bin Ende Februar dieses Jahres bei meinem Arbeitgeber gekündigt worden, angeblich weil ich zu viele Fehler mache. Ich habe jedoch guten Grund zu der Annahme, dass er mich deswegen gekündigt hat, weil sein Input (d.h. Gehalt und die damit verbundenen Sozialabgaben) und mein Output (die Anzahl der von mir übersetzten Zeilen; ich bin Übersetzerin) nicht mehr in dem gewünschten Verhältnis zueinander standen, er dafür aber keine Handhabe aus dem Vertrag heraus hat. Zudem hat er vor 2-3 Jahren erfahren, dass ich pflegende Angehörige bin (ich pflege meinen Vater, Pflegegrad 3) und seitdem hatte ich den Eindruck, dass ich bei ihm "unten durch" war. Das hat sich in der Klagebeantwortung auf meine Kündigungsschutzklage bestätigt, in der er erwähnt hat, dass er wegen dieser Doppelbelastung davon ausgegangen ist, dass ich nicht mehr in der Lage sei, meinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.
In gewisser Hinsicht hatte ich aber nach dem "Kündigungsgespräch" den Eindruck, dass er mich vielleicht gerne behalten hätte, ich ihm aber "zu teuer" bin. Noch eine Info dazu: Ich bin 55 Jahre alt, falle also in die Gruppe der Leute, die nicht sehr leicht wieder eine neue Stelle finden werden, also ggf. dann nach einer gewissen Zeit in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen werde.
Nun hat ein Bekannter mich auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, dass mein Arbeitgeber eventuell "auf Zeit spielt" und darauf spekuliert, mich dann als Langzeitarbeitslose von der Arbeitsagentur/Jobcenter anzufordern, weil er mich dann u.U. billiger bekommt und darüber hinaus die Förderung von der AA kassieren kann. Und dann wäre ich ja in einer Notlage/Zwangslage, die Stelle anzunehmen, da ich ja gegenüber dem AA zu Gehorsam verpflichtet bin und zumutbare Arbeit annehmen muss. Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er in der Klagebeantwortung (die ich dem Amt selbstverständlich vorlegen würde) ausführlich beschreibt, dass er aufgrund der von mir gemachten Fehler "die Vertrauensbasis nicht mehr für gegeben hält"? Er würde dann ja der Rechtfertigung seiner eigenen Kündigung zuwiderhandeln und es wäre ja auch offenkundig, dass es ihm nur darum geht, die Stelle durch das Amt finanzieren zu lassen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(803 Beiträge, 345x hilfreich)

Ich glaube du interpretierst viel zu viel rein in diese Angelegenheit. Warum soll der Arbeitgeber aus gerechnet dich wieder einstellen wollen? Gibt es sonst niemanden auf dem Markt mit einer entsprechenden Qualifikation? Soll er es wirklich auf dich nehmen, mehrere Jahres zu überbrücken, nur um dich für eine gewisse Zeit preiswerter zu bekommen? Wie soll er sicherstellen, dass ausgerechnet du ihm von der AfA vorgeschlagen wirst?

Daran glaube ich wirklich nicht!

Nutze deine Energie besser für die Stellensuche. In deiner Branche gibt es doch viele Möglichkeiten (virtuelle Arbeit, Selbstständigkeit,...), das Alter spielt eine sehr untergeordnete Rolle.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Dass du so viel nachdenkst über Absichten und Motivlage deines Ex-AG, zeigt zuerst, dass du doch ziemlich verstrickt bist in diese Angelegenheit. Selbst wenn das alles richtig sein sollte, wäre die Frage m.E. eher die nach deinen Handlungsmöglichkeiten für diese künftige Situation. Wenn und da diese Bekundungen vorliegen, sollte darin auch die Grundlage dafür gegeben sein, so eine Re-Anforderung eines AG, der keine Vertrauen mehr in dich hat oder vorgibt zu haben, auch begründet zurückweisen zu können.
'Spökenkiekerei' sagt man im Norden zu solchen Szenarien, Spukgeschichten erkennen in der Asche des Feuers.
Deine Energie setzt du besser anders ein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von go675990-19):
Noch eine Info dazu: Ich bin 55 Jahre alt, falle also in die Gruppe der Leute, die nicht sehr leicht wieder eine neue Stelle finden werden


Ich kenne den Arbeitsmarkt für Übersetzerinnen nicht, aber beim Alter verkennst Du die Lage.
Es handelt sich im Grunde ja um einen Bürojob und da spielt das Alter, im Gegensatz zu z.B. Estrichlegern mit dem dritten Knie, eine sehr untergeordnete Rolle.
Frau im "besten" Alter, Familienplanung abgeschlossen, fällt also wegen Mutterschutz und Elternzeit nicht mehr aus, und ein Arbeitgeber hat noch mindestens 10 Jahre was von Dir, bevor es in Rente geht.

Mein Rat, keine Gedanken mehr um deinen alten AG machen, sondern die Energie in die Suche nach einer neuen Beschäftigung stecken.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34078 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go675990-19):
Wiedereinstellung als Langzeitarbeitslose nach vorheriger Kündigung?
Das lässt sich nicht vorhersagen.
Was hast du eigentlich in deiner KS-Klage beantragt? Der Beklagte/AG kann begründen und argumentieren, wie und was er will. Das Gericht hat zu werten, abzuwägen und letztlich zu entscheiden.
Zitat (von go675990-19):
In gewisser Hinsicht hatte ich aber nach dem "Kündigungsgespräch" den Eindruck
Das ist irrelevant. Es liegt vermutlich die ordentliche Kündigung vor.
2. Teil
Zitat (von go675990-19):
die nicht sehr leicht wieder eine neue Stelle finden werden, also ggf. dann nach einer gewissen Zeit in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen werde.
NÖ. Noch mind. 20 Jahre bis zur Rente...und ihr wisst heute schon, was kommt? Was ist: Fachkräftemangel aller Orten, Re-Aktivierung von Ruheständlern in xy Bereichen, Zuwanderung, Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfte-Einwanderung ? kurz FK-E-BeschGesetz. Alles bekannt und du meinst, du würdest nirgends gebraucht und nur dein AG...usw?
Zitat (von go675990-19):
mich dann als Langzeitarbeitslose ...
Dazu müsstest du das erstmal werden und bis dahin keine andere zumutbare Stelle gefunden haben.
Sorry, aber da malt ihr euch Szenarien aus, die derart unwahrscheinlich sind, dass man sie jetzt getrost vergessen kann.
Zitat (von go675990-19):
Und dann wäre ich ja in einer Notlage/Zwangslage...
Was für ein gesammeltes Unwissen...
Zitat (von go675990-19):
Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall,
Da ist noch überhaupt nichts zu erkennen, weil noch gar nichts vorliegt. DAS ist offenkundig.
Hellsehen gildet nicht... :wink:

btw.
dein gedachter 2. Teil:
:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von go675990-19):
Übersetzerin

Je nachdem, in oder aus welchen Sprachen du übersetzt, sollten sich auch Arbeitsgelegenheiten unabhängig von einer Festanstellung ergeben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124188 Beiträge, 40333x hilfreich)

Zitat (von go675990-19):
ass mein Arbeitgeber eventuell "auf Zeit spielt" und darauf spekuliert, mich dann als Langzeitarbeitslose von der Arbeitsagentur/Jobcenter anzufordern

Wenn er so spekuliert, hat er sich wohl nicht so wirklich mit den Bedingungen für so was beschäftigt ...



Zitat (von go675990-19):
da ich ja gegenüber dem AA zu Gehorsam verpflichtet bin

Da hat man seit 1949 aber einige relevante Gesetzesänderungen verpasst ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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