Wiedereinstellung nach Erziehungsurlaub

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Karen Zimmer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereinstellung nach Erziehungsurlaub

Hallo,
ich bin zur Zeit im 2. Jahr meines Erziehungsurlaubs, der eigentlich im August 2008 endet. Ich war vorher fast 16 Jahre in meiner Firma zeitlich wie folgt beschäftigt.
Mo – Do 7.30 – 17.30 Uhr,
Fr 7.30 – 13.00 Uhr.
Das sind abzüglich Pausen 37 Stunden die Woche. Da ich den den 16 Jahren so super für meinen Chef gearbeitet habe, und es keinem anderen möglich war dieses Arbeitspensum zu erreichen, wurden anstatt einer Vertretungsperson gleich drei Teilzeitbeschäftigte für mich eingestellt. Mein Arbeitsplatz wurde also umstrukturiert.
Mein Arbeitgeber will mich jetzt auch nur noch für täglich 5 Stunden, also 25 Stunden die Woche beschäftigen. Die Arbeitszeiten würden sich für mich auch gravierend ändern und sehen wie folgt aus: Mo – Fr 9.00 – 14.30 Uhr (abzüglich Pausen).

Zusätzlich müßte ich Urlaubsvertretungen und Krankheitsvertretungen für zwei Kolleginnen mit dann auch verlängerten und veränderten Arbeitszeiten hinnehmen. Da jede Kollegin 30 Tage Urlaub erhält, wären das mindestens 60 Tage. Die Arbeitszeit in diesem Falle wäre wie folgt: Mo – Fr 8.30 – 18.00 Uhr.

Diese geänderten Arbeitszeiten sind jedoch mit der Betreuung meines Kindes nicht vereinbar. Zusätzlich kommt noch erschwerend mein weiter Anfahrtweg zur Arbeit
(ca. 3 Stunden) An-/Abreise zur Arbeit hinzu.

Eine Beschäftigung für 5 Stunden bei 3 Stunden Anfahrt rentiert sich für mich überhaupt nicht. Allein die Kraftstoffkosten belaufen sich ca. auf 500,00 Euro monatlich.

Nun zu meinen Fragen:
1. Kann der Arbeitgeber meine Arbeitsstunden verringern?
2. Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten verändern?
3. Kann der Arbeitgeber aufgrund von Umstrukturierung obige Sachverhalte ändern?
4. Was ist wenn ich mit o.g. Änderungen nicht einverstanden bin?
5. Muß mir der Arbeitgeber kündigen?
6. Kann ich selber kündigen oder ist mir davon abzuraten? (Evtl. Kürzung beim Arbeitslosengeld?)
7. Sollte mir der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten, wäre es klug, diesen abzulehnen (birgt evtl. Nachteile für mich)?
8. Habe ich evtl. Anspruch auf Abfindung? Wenn ja in welcher Höhe (gesetzlicher Anspruch? Für wie viele Jahre wird Abfindung berechnet (16 Jahre Beschäftigung zzgl. 2 Jahre Erziehungsurlaub = 18 Jahre)?
Gibt es sonst noch irgendetwas für mich zu beachten?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in obigen Sachen ein paar Auskünfte geben können. Bei meinem letzten Gespräch mit meinem Arbeitgeber wusste ich nicht, wie ich mich verhalten sollte. So habe ich vorsichtshalber erst einmal gesagt, ich würde das 3. Erziehungsjahr in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Karen Zimmer

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.373 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen