Hallo,
nach fristgerechter Kündigung während der Probezeit, wurde Klage auf Wiedereinstellung eingereicht. Obwohl die Kündigung rechtswirksam ist, unterbreitet der Arbeitgeber das Angebot einer erneuten Einstellung, aufgrund veränderter Auftragslage.
Muss der Kläger das Angebot annehmen ? Steht dem Kläger dann Abfindung zu, bzw. hat der Kläger Anspruch auf etwaige Lohnfortzahlungen zwischen Eintritt der Kündigung und Neueinstellung ?
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Wiedereinstellung nach Klage
11. März 2013
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Frage vom 11. März 2013 | 10:00
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 11x hilfreich)
Wiedereinstellung nach Klage
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#1
Antwort vom 11. März 2013 | 10:04
Von
Status: Schlichter (7576 Beiträge, 5076x hilfreich)
Wieso sollte der Kläger bei wirksamer Kündigung irgendwelche Ansprüche haben?
Wenn man wieder dort arbeiten möchte, dann unterschreibt man den Vertrag und wenn nicht, dann nicht.
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