Guten Morgen, ich bin Krankenschwester von Beruf, wurde leider vor paar Jahren für Berufsunfähig erklärt. Ich bekomme seit dem 50% BU Rente. Laut Rentenbericht darf ich bis 6 Std. noch arbeiten. Ich habe mich jetzt für einen Job beworben als Betreuungskraft (hat nichts mit Pflege zu tun)
Muss ich in Bewerbung oder Lebenslauf erwähnen das ich eine Berufsunfähigkeitsrente beziehe? Oder während einem Vorstellungsgespräch? Ich habe das mal nach einem Probetag im Vorstellungsgespräch erwähnt . Man hat sich bei mir für die Ehrlichkeit bedankt da ich es angeblich NICHT sagen müsste... den Job hab ich aber nicht bekommen obwohl nach dem Probetag hat man mir zu verstehen gegeben das ich den Job habe. Ob das der Grund war weiss ich nicht. Fakt ist, alles andere hat gestimmt. Ich möchte nichts falsch machen... allerdings glaube ich wenn man das direkt in einer Bewerbung erwähnt sind die Chancen auf einen Job gleich null.
VG und danke für lesen und antworten.
Wiedereinstieg ins Berufsleben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In die Bewerbung gehört das nicht. Und du bewirbst dich ja eh lediglich für max. 30 Std./ Woche.
In den Lebenslauf allerdings gehört das m.E. schon rein. Zumindest, wenn du zwischenzeitlich erwerbslos warst. Warst du durchgängig berufstätig, wenn auch lediglich in Teilzeit, kannst du das erst mal außen vor lassen.
Bei Rückfragen allerdings solltest du das schon "zugeben".
-- Editiert von Spejbl am 11.06.2019 12:00
Ich sehe da eigentlich kein Problem, von welchem Geld man seinen Lebensunterhalt bestreitet, das geht doch den möglichen Arbeitgeber nichts an. Wenn man gefragt wird, muss man allerdings wahrheitsgemäß antworten. Und man muss dem Arbeitgeber auch einen GdB nur dann mitteilen wenn der AG fragt, oder aber eine Behinderung/Krankheit Einfluß auf den Job hat oder aber der Arbeitgeber für die Statistik eben den Prozentsatz von Behinderten erfassen muss.
wirdwerden
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ZitatUnd man muss dem Arbeitgeber auch einen GdB nur dann mitteilen wenn der AG fragt, :
Nein, das muß man nicht.
AUSSCHLIEßLICH, wenn es behinderungsbedingte Auswirkungen auf die Arbeitsleistung gibt, muß man sie offenlegen. Ansonsten besteht keine Pflicht, den Status zu offenbaren, auch nicht wenn der Arbeitgeber diese Information "nur für die Statistik" braucht.
Natürlich entfallen bei der Nichtangabe auch die Nachteilsausgleiche, aber das ist ja auch logisch.
Die Frage des Arbeitgebers nach einer bestehenden Schwerbehinderung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis ist nach sechs Monaten zulässig und muss insoweit auch wahrheitsgemäß vom Arbeitnehmer beantwortet werden, BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 .
Nein. Meinst du eine Teilrente der Erwerbsminderungsrente?ZitatMuss ich in Bewerbung oder Lebenslauf erwähnen das ich eine Berufsunfähigkeitsrente beziehe? :
Musst du auch nicht erwähnen.
Nur, wenn ein pot. Arbeitgeber danach fragt.ZitatOder während einem Vorstellungsgespräch? :
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Nö. Es gehört absolut NICHT in den Lebenslauf, dass man eine BU-Rente /EM-Rente bezieht.ZitatIn den Lebenslauf allerdings gehört das m.E. schon rein. :
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