Wiedereinstieg ins Berufsleben

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Crystal123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereinstieg ins Berufsleben

Guten Morgen, ich bin Krankenschwester von Beruf, wurde leider vor paar Jahren für Berufsunfähig erklärt. Ich bekomme seit dem 50% BU Rente. Laut Rentenbericht darf ich bis 6 Std. noch arbeiten. Ich habe mich jetzt für einen Job beworben als Betreuungskraft (hat nichts mit Pflege zu tun)
Muss ich in Bewerbung oder Lebenslauf erwähnen das ich eine Berufsunfähigkeitsrente beziehe? Oder während einem Vorstellungsgespräch? Ich habe das mal nach einem Probetag im Vorstellungsgespräch erwähnt . Man hat sich bei mir für die Ehrlichkeit bedankt da ich es angeblich NICHT sagen müsste... den Job hab ich aber nicht bekommen obwohl nach dem Probetag hat man mir zu verstehen gegeben das ich den Job habe. Ob das der Grund war weiss ich nicht. Fakt ist, alles andere hat gestimmt. Ich möchte nichts falsch machen... allerdings glaube ich wenn man das direkt in einer Bewerbung erwähnt sind die Chancen auf einen Job gleich null.
VG und danke für lesen und antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

In die Bewerbung gehört das nicht. Und du bewirbst dich ja eh lediglich für max. 30 Std./ Woche.

In den Lebenslauf allerdings gehört das m.E. schon rein. Zumindest, wenn du zwischenzeitlich erwerbslos warst. Warst du durchgängig berufstätig, wenn auch lediglich in Teilzeit, kannst du das erst mal außen vor lassen.

Bei Rückfragen allerdings solltest du das schon "zugeben".


-- Editiert von Spejbl am 11.06.2019 12:00

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich sehe da eigentlich kein Problem, von welchem Geld man seinen Lebensunterhalt bestreitet, das geht doch den möglichen Arbeitgeber nichts an. Wenn man gefragt wird, muss man allerdings wahrheitsgemäß antworten. Und man muss dem Arbeitgeber auch einen GdB nur dann mitteilen wenn der AG fragt, oder aber eine Behinderung/Krankheit Einfluß auf den Job hat oder aber der Arbeitgeber für die Statistik eben den Prozentsatz von Behinderten erfassen muss.

wirdwerden

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und man muss dem Arbeitgeber auch einen GdB nur dann mitteilen wenn der AG fragt,

Nein, das muß man nicht.

AUSSCHLIEßLICH, wenn es behinderungsbedingte Auswirkungen auf die Arbeitsleistung gibt, muß man sie offenlegen. Ansonsten besteht keine Pflicht, den Status zu offenbaren, auch nicht wenn der Arbeitgeber diese Information "nur für die Statistik" braucht.

Natürlich entfallen bei der Nichtangabe auch die Nachteilsausgleiche, aber das ist ja auch logisch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die Frage des Arbeitgebers nach einer bestehenden Schwerbehinderung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis ist nach sechs Monaten zulässig und muss insoweit auch wahrheitsgemäß vom Arbeitnehmer beantwortet werden, BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 .

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Crystal123):
Muss ich in Bewerbung oder Lebenslauf erwähnen das ich eine Berufsunfähigkeitsrente beziehe?
Nein. Meinst du eine Teilrente der Erwerbsminderungsrente?
Musst du auch nicht erwähnen.
Zitat (von Crystal123):
Oder während einem Vorstellungsgespräch?
Nur, wenn ein pot. Arbeitgeber danach fragt.
---------------------------------

Zitat (von Spejbl):
In den Lebenslauf allerdings gehört das m.E. schon rein.
Nö. Es gehört absolut NICHT in den Lebenslauf, dass man eine BU-Rente /EM-Rente bezieht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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