Liebe Forenmitglieder,
im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens durch einen öffentlichen Arbeitgeber
(Universität) wurde einem externen Bewerber der Vorzug gegenüber einer internen Bewerberin gegeben. Laut Aussage durch die Auswahlkommission war die interne Bewerberin am zweitbesten für die Stelle qualifiziert, aber eben nicht am besten. Nun hat der ausgewählte externe Bewerber abgesagt; er möchte die Stelle nicht besetzen. Anstatt die Stelle nun mit der die internen Bewerberin zu besetzen, will das Institut die Stelle neu ausschreiben. Ist das rechtens? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Viele herzliche Grüße
Seneca
-- Editiert von 123Seneca am 19.11.2019 17:43
Wiederholung eines Bewerbungsverfahrens im ÖD
19. November 2019
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Frage vom 19. November 2019 | 17:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholung eines Bewerbungsverfahrens im ÖD
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#1
Antwort vom 19. November 2019 | 19:09
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Gegenfrage: Wieso sollte das nicht rechtens sein? Der AG ist frei darin, wie er MA rekrutiert.
Der Interne sollte sich unbedingt der Unterstützung der Personalvertretung versichern. Die könn(t)e Einfluss nehmen.
#2
Antwort vom 19. November 2019 | 21:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatUnd wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? :
Ich wüsste jetzt keine Rechtsgrundlage die das verbieten würde und die dazu verpflichten würde die "Nr 2" zu nehmen. Wenn, dann gäbe es wohl lokale Regelungen, da sollte der Personalrat Auskunft geben können.
Und jetzt?
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