Hallo!
Ich habe meinen Chef beim 2. Zahlungsverzug bezüglich des Gehalts abgemahnt.
Ich habe ihn angedroht im Wiederholungsfall das Zurückbehaltungsrecht anzuwenden oder eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Er hat in der festgesetzten Zahlungsfrist der Abmahnung gezahlt.
Nun hat er aber auch in diesem Monat einen Zahlungsverzug.
Der Verzug liegt immer bei 2-4 Wochen.
Zurzeit ist er seit 1.5 Wochen in Verzug.
Ist es nun rechtlich möglich vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu nehmen, da der Wiederholungsfall eingetreten ist?
(Chef behauptet es gibt so ein RECHT nicht... so ein schwachsinn)
Ich danke für alle Antworten!
Viele Grüße
Kiwi
Wiederholungsfall nach Abmahnung (Zurückbehaltungsrecht)
24. April 2008
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2008 | 17:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholungsfall nach Abmahnung (Zurückbehaltungsrecht)
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#1
Antwort vom 24. April 2008 | 21:44
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... du solltest rückhalt und gewissheit durch rechtliche beratung suchen. ein gut gemeinter, gleichwohl falscher tipp und du kommst in ernste schwierigkeiten ...
Und jetzt?
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