Wieviel Mehrarbeit bei 20h Woche?

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Wieviel Mehrarbeit bei 20h Woche?

Hallo,

wollte mal fragen wieviel Mehrarbeit bei einer vertraglich vereinbarten 20h-Woche zulässig ist.

Denn im Vertrag steht dass man wenn erforderlich, Überstunden zu leisten hat und diese im Gehalt abgegolten sind.

Wieviel Überstunden sind bei Teilzeit zulässig?

Bei 40h Woche würde ich persönlich nach meinem Gefühl sagen 10 Stunden und bei 20 h Woche 25 Stunden oder darf bei einer 20 h Woche trotzdem auf Vollzeit erhöht werden unentgeltlich?

Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, letzteres wäre dann Ausbeutung (= sittenwidrig).

Man rechne sich einfach mal aus, was man pro Stunde verdienen würde, wenn man das festgelegte Gehalt für die 20 h auf die tatsächlich gelisteten Stunden 'verteilt'. Wenn man dann auf weniger als ca. 5 €/h kommt, dann hört der Spaß auf.

War das verständlich dargestellt?

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Weniger als 5 Euro? *lach* Dann könnten sie mich auch insgesamt zu 45 Stunden oder so verdonnern! (Bruttolohn, oder meinst du die 5 Euro netto? Dann wäre es natürlich nicht ganz so krass)

Kann ja nicht sein dass man einen Teilzeitvertrag abschließt und sich freut dass man verhältnismäßig viel verdient, wenn man insgesamt trotzdem für 5 Euro die Stunde schuften darf.

Außerdem wählt man nicht grundlos Teilzeit wenn man dann trotzdem Vollzeit ackern kann.

Tolle Gesetze sind das!
Typisch Deutschland, willkommen im Sklavenland!!! :bang:

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Verpflichtung zur Leistung von mehr Arbeitsstunden, als vertraglich vereinbart, und die Bezahlung derselben sind zwei paar Schuhe.

Mehr Arbeitsstunden darf der AG vom AN nur verlangen, wenn eine entsprechende Verpflichtung zur Leistung dieser Mehrarbeit im Vertrag vereinbart wurde oder z.B. eine entsprechende tarifvertragliche Regelung besteht. Liegt beides nicht vor, dann ist der AN auch nicht verpflichtet über die vertragliche Arbeitszeit hinaus Leistungen zu erbringen. Etwas anderes gilt dann nur bei Notfällen aufgrund der aus dem Arbeitsverhältnis folgenden Treuepflichten.

Wie viel Mehrarbeit geleistet werden muss, ergibt sich wiederum aus den vertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen. Ist dazu nichts geregelt ist theoretisch das Arbeitszeitgesetz die Grenze. Ist Mehrarbeit die Regel, z.B. 20 Wochenstunden vereinbart und ständig 40 Wochenstunden Arbeit, dann dürfte allerdings ganz schnell ein Bereich erreicht sein, wo man zumindest über Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung dieser Stunden ausschließen kann.

Im Hinblick auf die Bezahlung von Mehrarbeit gilt, dass diese grundsätzlich aus (zusätzlich) zu vergüten ist. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn vertraglich vereinbart ist, dass das Monatsgehalt auch Mehrarbeit umfasst. Da ja mittlerweile seit einigen Jahren die AGB-Kontrolle auch für Arbeitsverträge gilt, dürfen solche Klauseln zum einen nicht unklar sein und zum anderen den AN auch nicht unbillig benachteiligen. Das bedeutet zunächst, dass sich aus der vertraglichen Regelung nachvollziehbar ergeben muss in welchem Umfang Mehrarbeit durch das Gehalt abgegolten ist. Der pauschale Satz 'Der AN ist verpflichtet Überstunden zu leisten. Diese sind mit dem Gehalt abgegolten.' dürfte daher nicht reichen, weil nicht erkennbar ist, wie viele Überstunden zu leisten sind, die mit dem Gehalt abgegolten sind. Kommt dann irgendeine Anzahl von Überstunden ins Spiel, dann wäre zu prüfen, ob hier nicht eine unbillige Benachteiligung des AN vorliegt. Da dürfte es aber wiederum mal auf die konkreten Einzelfallumstände ankommen.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo Eidechse,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
:)

Im Arbeitsvertrag steht zum einen die Klausel, dass man im Rahmen betrieblicher Erfordernisse zu Mehrarbeit verpflichtet ist. (Da ist übrigens nirgends angegeben um wieviel es sich höchstens leisten kann).

Zum anderen steht da die Klausel dass Überstunden, Mehrarbeit, Sonntags und Feiertagsarbeit im Gehalt abgegolten sind.

Die beiden KLauseln in Verbindung miteinander geben mir schon zu denken! Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt dass man in Vertretungsfällen, also Krankheit oder Urlaub Mehrarbeit zu leisten hat. Daraufhin fragte ich noch einmal nach ob diese dann als Freizeitausgleich genommen werden können, also wenn man zum Beispiel 10 Überstunden hat, man dann 2 Tage frei bekommt oder so.

Daraufhin meinte er, dass man dass mit dem Abteilungsleiter dann absprechen müsse.

Also alles sehr vage Auskünfte.

Mehr als 30 Stunden die Woche möchte ich aus persönlichen Gründen nicht arbeiten (ich habe vertraglich vereinbarte 20 Stunden-Woche!) , und die Klausel dass man zu Überstunden verpflichtet ist, stört mich daher schon gewaltig.

Vor allem dass sie mit dem Gehalt abgegolten sind.

Für 10 Stunden würde ich woanders als Nebenjob zusätzlich noch nen dicken Obulus verdienen, in meiner Firma würde ich es herschenken. Das kann ja nicht wahr sein.

Und wenn das dann so einfach möglich wäre, wozu gibt es am Anfang dann eigentlich Gehaltsverhandlungen wenn der Stundenlohn letztlich durch unentgetliche Überstunden runtergedrückt werden kann?

Eidechse deine Antwort beruhigt mich schon mal! :)
So wie es in meinem Vertrag steht, finde ich es gegenüber dem Arbeitnehmer eine enorme Benachteiligung. Ob sie davon Gebrauch machen, steht auf einem anderen Blatt.

Aber WENN, ist das dann so zulässig?

Also danke nochmal.
Grüße Zollerina

-- Editiert von Zollerina am 11.03.2008 15:11:06

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Es gibt keine konkrete Regelung dazu. In der Regel gilt <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html">das hier (klicken).</a>

Und das heißt eben nicht , dass man aus einer Bezahlung, für die z.B. 10 € 'üblich' sind, durch solche Tricks eine Bezahlung von 5 € machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

dazu interessant:

http://www.aus-innovativ.de/themen/mehrarbeit.htm


http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Teilzeitbeschaeftigung.html


--> bei letzterem findet man auch einen hinweis auf das urteil:

BAG, Urteil vom 07.12.2005, 5 AZR 535/04

wonach mehrarbeit max. 25% der regulären arbeitszeit betragen darf.

handelt es sich denn hier um mehrarbeit (arbeit in der zeit einfach nicht zu schaffen ...) oder um überstunden?

gruß, zuza

8x Hilfreiche Antwort

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