Ich möchte jetzt zum Ende Februar umziehen. Wieviel gesetzlicher Sonderurlaub steht mir von meiner Arbeit aus zu? Bin seit 4 Jahren beschäftigt, ziehe in einen anderen Ort.
LG
Sunnydale
-- Editiert von Sunnydale am 16.02.2004 16:11:17
Ich möchte jetzt zum Ende Februar umziehen. Wieviel gesetzlicher Sonderurlaub steht mir von meiner Arbeit aus zu? Bin seit 4 Jahren beschäftigt, ziehe in einen anderen Ort.
LG
Sunnydale
-- Editiert von Sunnydale am 16.02.2004 16:11:17
Hallo Sunnydale,
einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es m. Wissens nicht.
Evtl. ist so ein Fall bei euch im Tarifvetrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Gibt es keinerlei Regelungen, kann der AG wohl verlangen, dass du dafür "normalen" Urlaub nimmst.
Anders mag der Fall noch liegen, wenn du aus betrieblichen Gründen umziehst.
> Ich möchte jetzt zum Ende Februar umziehen. Wieviel gesetzlicher Sonderurlaub steht mir von meiner Arbeit aus zu? Bin seit 4 Jahren beschäftigt, ziehe in einen anderen Ort.
Tssss
Was sich die Leute alles einbilden an
gesetzlichen Rechten zu haben ?!
Antwort:
Ihnen steht KEIN gesetzlicher
Sonderurlaub zu.
Die schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzügen besteht laut Gesetz im Allgemeinen nicht. Jedoch sind Umzüge mit allem Drumherum wie Vorbereitungen, Umzugsorganisation, Renovierungen der alten und neuen Wohnung, Behördengänge usw. kaum am Wochenende oder nach Dienstschluss zu bewältigen.
Hinweis: Ansprüche auf Sonderurlaub und die Dauer können sich aus Betriebsvereinbarungen, vertraglichen Vereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Und da sieht es dann meist doch ganz gut aus.
Aber auch wenn die für Sie gültigen Vorschriften keinen Sonderurlaub bei Umzügen vorsehen, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Chef sprechen, ob er Ihnen aus Kulanzgründen einen oder sogar zwei freie Tage gewährt.
Die schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzügen besteht laut Gesetz im Allgemeinen nicht. Jedoch sind Umzüge mit allem Drumherum wie Vorbereitungen, Umzugsorganisation, Renovierungen der alten und neuen Wohnung, Behördengänge usw. kaum am Wochenende oder nach Dienstschluss zu bewältigen.
Hinweis: Ansprüche auf Sonderurlaub und die Dauer können sich aus Betriebsvereinbarungen, vertraglichen Vereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Und da sieht es dann meist doch ganz gut aus.
Aber auch wenn die für Sie gültigen Vorschriften keinen Sonderurlaub bei Umzügen vorsehen, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Chef sprechen, ob er Ihnen aus Kulanzgründen einen oder sogar zwei freie Tage gewährt.
"Tssss
Was sich die Leute alles einbilden an
gesetzlichen Rechten zu haben ?!
Antwort:
Ihnen steht KEIN gesetzlicher
Sonderurlaub zu."
1. War das keine „Einbildung“ und 2. Hätten Sie echt freundlicher antworten können!
Denn anderen Danke für die Antworten. Hatte mal gehört, daß es sowas geben soll per Gesetz, naja, dann eben nicht.
Sunnydale
gesetzlich nicht, aber tariflich. habt ihr einen betriebsrat? würd ich da mal nachfragen oder einfach im personalbüro. die wissen das ja auch. :-)
> 1. War das keine „Einbildung" und 2. Hätten Sie echt freundlicher antworten können!
Denn anderen Danke für die Antworten.
Meine Antwort war doch 100% korrekt.
@ Alberto
Deine Antwort "Ihnen steht KEIN gesetzlicher
Sonderurlaub zu." mag inhaltlich korrekt gewesen sein, das "Tssss
Was sich die Leute alles einbilden an
gesetzlichen Rechten zu haben ?!" allein vom Tonfall her schon weniger.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.