Hallo,
Ich arbeite in Teilzeit,20 Std. die Woche ,an 4 Tagen die Woche. 30 Arbeitstage Urlaub stehen mir zu da ich schon über 20 Jahre im Betrieb bin. (GARTENBAU) Jetzt meine Frage:
Wieviel Stunden darf ich oder muss ich pro Uraulbstag aufschreiben. Ich habe bis jetzt 5 Std aufgeschrieben .
Chef meint, ich darf nur 4 Std.aufschreiben pro Urlaubstag und an Feiertagen.
Was ist jetzt richtig?
Danke für eure Hilfe im vorraus!!
Wieviel Stunden pro Urlaubstag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Richtig ist: so viel an Stunden, wie du an den Urlaubstagen sonst hättest arbeiten müssen. Gleiches gilt für Feiertage unter der Woche.
Wenn du also gleichmäßig an deinen 4 Arbeitstagen/Woche je 5 Stunden arbeitest, ist es richtig, auch fünf Stunden aufzuschreiben. Denn Urlaub beantragen musst du ja nur für die Tage, an denen du auch zur Arbeit verpflichtet bist.
Andere Frage und zum Nachlesen im AV oder TV: Du sagst 30 Tage Urlaub - gilt das auch für dich mit deinen 4 Arbeitstagen /#Woche?
Üblicherweise meint die Angabe x Tage Urlaub/Jahr unter der Voraussetzung einer 5- oder 6-Tagewoche. Bei einer betriebsüblichen 5-Tagewoche wären dann 25 Urlaubstage richtig. Einen Schaden hast du davon nicht, weil du den 5 Tag ja auch nicht arbeitest und nicht als U-Tag benötigst.
Danke für die Info!!!
Kann ich das auch irgendwo nachlesen, damit ich was zum vorlegen habe?
Grüße
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z.B. hier
https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-berechnen/#:~:text=Die%20Formel%20dazu%20lautet%3A%20Nominaler,Urlaubsanspruch%20also%20auf%2020%20Arbeitstage.
Du musst also nur noch wissen, woher genau du dieses Wissen um die 30 Tage U-Anspruch hast.
@Rela.ks
Frage: Hast du einen 5 Tage Vertrag zu je 4 Stunden und du arbeitest aber nur an 4 Tagen zu 5 Stunden oder Hast du tatsächlich einen Vertrag zu 4 Tage je 5 Stunden? Was steht also in deinem Arbeitsvertrag dazu?
Wenn in deinem AV also 5 Tage angegeben sind, du aber nur an 4 Tagen arbeitest (weil es z.B. ein Wochenarbeitszeitkonto gibt), dann musst du für eine ganze Woche 5 Tage Urlaub opfern.
Für mich sind das bisher zu wenig Infos um mir eine Meinung bilden zu können.
5h darfst du dir dann aufschreiben, wenn du im Arbeitsvertrag eine festgelegte 4-Tage Woche hast. Die 30 Urlaubstage machen mich allerdings stutzig.
Grundsätzlich sind Urlaubstage immer ganze Tage eine Umrechnung in Arbeitsstunden ist nicht zulässig.
Bezahlt werden muss ein Urlaubstag genau so als wärest du zu Arbeit gegangen.
Arbeitest du z.B. Mittwochs immer 5h und nimmst dir an einem Mittwoch einen Tag Urlaub, so wird ein Tag von Urlaubskonto abgezogen und Bezahlung für diesen Tag ist der ganz normale Lohn den du für einen Mittwoch bekommst (im Beispiel für 5h).
Ich arbeite 4 Tage mit 5 Std. Steht aber nicht fest im Vertrag.
Die 30 Tage Urlaub hab ich aus meiner geringfügig Zeit vorher übernommen, wegen langer Betriebszigehörigkeit .Sollte ich auf 24 Tage gehen?
Werktage
Fragen wir anders:
Wenn Sie eine komplette Woche frei haben wollen (von Montag bis Sonntag) - wie viele Urlaubstage müssen Sie dann nehmen? (4, 5 oder 6?)
ZitatDie 30 Tage Urlaub hab ich aus meiner geringfügig Zeit vorher übernommen, wegen langer Betriebszigehörigkeit .Sollte ich auf 24 Tage gehen? :
Ich verstehe immer noch nicht, wie Du auf 30 Tage oder jetzt auf 24 Tage kommst.
Das BUrlG kennt weder mehr Urlaubstage für ältere Personen, noch mehr Urlaubstage aufgrund von langer Betriebszugehörigkeit.
Bei einer 4 Tage Woche, hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf 16 Urlaubstage.
-- Editiert von spatenklopper am 25.01.2022 11:53
Was steht denn zur Arbeitszeit im Vertrag? Bitte wortwörtlich hier wiedergeben.ZitatIch arbeite 4 Tage mit 5 Std. Steht aber nicht fest im Vertrag. :
ZitatWieviel Stunden darf ich oder muss ich pro Uraulbstag aufschreiben. :
1. Grundsätzlich muss für einen Urlaubstag überhaupt nichts aufgeschrieben werden.
2. Weil Du während BEZAHLTEN Urlaubs nicht arbeitest, erhältst an Urlaubstagen auch keinen Arbeitslohn, sondern stattdessen Urlausbentgelt. Entweder ist dessen Berechnung (Tarif-)vertraglich geregelt, oder es gilt das Gesetz:
§ 11 Bundesurlaubsgesetz
„ Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes."
„ Zur Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsentgelts ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst den letzten 13 Wochen auf den Tagesverdienst des Arbeitnehmers in diesem Zeitraum umzurechnen (Verdienst der letzten 13 Wochen dividiert durch die Anzahl der Arbeitstage und multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage). Gesetzliche Feiertage und Krankheitstage fließen bei der Verdienstberechnung mit ein und werden nicht abgezogen."
( IHK )
3. Es könnte ein Arbeitszeitkonto vereinbart sein. Diesem wären die tatsächlich geleisteten Stunden gutzuschreiben. Wie für Tage „entschuldigten" Fernbleibens von der Arbeit ( Urlaub, Krankheit, ... ) zu verfahren ist, dafür wären die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
Üblicherweise ist folgendes vereinbart:
A) falls nach einem Dienstplan gearbeitet wird: dann sind bei Urlaub oder Krankheit dem Arbetszeitkonto die GEPLANTEN Stunden gutzuschreiben.
B) ansonsten ist die regelmä0ige oder betriebsübliche Arbeitszet für jeden Urlaubs-Krankheitstag gutzuschreiben.
ZitatIch arbeite an 4 Tagen die Woche. (...) :
Wieviel Stunden darf ich oder muss ich pro Uraulbstag aufschreiben.
Wenn Du nach einem Dienstplan arbeitest: wieviele Stunden sollst Du planmäßig an den anderen als den 4 Tagen arbeiten? 0 ? Dann sind für diese Tage dem Arbeitseitkonto jeweils „0" Stunden gutzuschreiben, mit und ohne Urlaub/Krankheit.
Existiert kein Diensplan: wieviele Stunden sollst Du regelmäßig an den anderen als den 4 Tagen arbeiten? „0" ? Dann ist das die einem Arbeitszeitkonto gutzuschreibende Stundenzahl, wenn an diesen Tagen Urlaub/Krankheit besteht.
4. „Ich arbeite 20 Std. die Woche"
Das wird im Arbeistvertrag geregelt sein. Vielleicht sollen die 20 Std./Woche auch nur im Durchschnitt eines Ausgleichszeitraums ( 4 Wochen? 40 Wochen? ) erreicht werden, sodaß schwankende Wochenarbeitszeiten möglich wären ( 12 Stunden, 40 Stunden, 30 Stunden, 8 Stunden, ..... )
„,an 4 Tagen die Woche."
Wenn das nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, bestimmt der Chef ( zusammen mit dem Betriebsrat ) darüber, an welchen Wochentagen und wieviele Stunden und mit welchem Beginn und Ende jeweils an diesen Tagen zu arbeiten sein soll
Z.B. „montags, dienstags, freitags und samstags jeweils von 15:00 bis 18:00, 1 Stunde Pause, von 19:00 bis 21:00 Uhr
Oder
„Montags 5:00 bis 10:00, Pause, 11:00 bis 16:00, dienstags u. Mittwochs 21:00 bis 23:00, Samstags 18:00 bis 24:00
RK
-- Editiert von RrKOrtmann am 25.01.2022 15:22
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