Wieviel Urlaub bei Kündigung

21. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go613083-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel Urlaub bei Kündigung

Ich arbeite in einem Seniorenheim und habe laut Arbeitsvertrag eine 6 Tage Woche und 31 Tage Urlaubsanspruch. Nun kündige ich zum Ende August. Ich habe bis jetzt 19 Tage Urlaub gehabt. Es ist aber so das seit Juli die 5 Tage Woche ist und 20 Tage Urlaub dies wurde aber nicht schriftlich geändert ist das überhaupt rechtens? Habe ich dann jetzt noch Urlaubsanspruch oder sogar dann zuviel Urlaub gehabt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16525 Beiträge, 6211x hilfreich)

Zitat (von go613083-2):
Es ist aber so das seit Juli die 5 Tage Woche ist und 20 Tage Urlaub dies wurde aber nicht schriftlich geändert ....

Bitte mehr Informationen: Wie kam es denn dann zu dieser 'Anderung'? - Verträge können nicht einseitig ohne Weiteres geändert werden. Und er Anspruch auf Ulaub mit 31 Tagen 'verschwindet' nicht einfach so.

Wenn diese Änderung in Ordnung sein sollte, müssen beide Zeiträume getrennt betrachtet werden:
a) Jan-Juni mit dem 31-Tage-Anspruch
b) ab Juli

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#2
 Von 
go613083-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann nicht genau sagen wie es zu der Änderung gekommen ist. Wir Mitarbeiter wissen nur es gibt ein ganz neues System. Wir haben auch vorher immer ein Monatsjournal bekommen wo wir auch unsere Überstunden sehen konnten dies wurde auch abgeschafft. Desweiteren haben wir neue Chips für die Stempeluhr bekommen, vorher konnte man dort sehen wieviel Stunden wir in dem Monat schon gearbeitet haben auch dies gibt es nicht mehr. Als wir fragten ob die Verträge geändert werden hieß es nein,somit haben wir diese ganzen Änderungen nur mündlich .

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10502 Beiträge, 4167x hilfreich)

Zitat (von go613083-2):
Als wir fragten ob die Verträge geändert werden hieß es nein,somit haben wir diese ganzen Änderungen nur mündlich .


Die einzige Art der Änderung, die offensichtlich und in Ordnung ist, ist die Art der Zeiterfassung.
Eure Verträge gelten so wie sie waren, Ende der Fahnenstange für den Arbeitgeber.

Will er von 6 auf 5 Tage Woche runter und den Urlaub auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschneiden, bedarf es entweder der Zustimmung des Arbeitnehmers, oder einer Änderungskündigung.

Zitat (von go613083-2):
Ich arbeite in einem Seniorenheim


Gilt für dich, zusätzlich zu deinem Arbeitsvertrag, eventuell noch ein Tarifvertrag?

Aber zu deiner "Hauptfrage"
Zitat (von go613083-2):
Wieviel Urlaub bei Kündigung


Da in der zweiten Jahreshälfte, den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, hier dann 24 Tage.
Was mit den 7 Zusatztagen passiert, sollte sich entweder aus deinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, oder dem Tarifvertrag ergeben.
Es ist aber gut möglich, dass diese Tage verfallen werden.

-- Editiert von spatenklopper am 21.07.2022 11:14

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#4
 Von 
go613083-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keinen Tarifvertrag.

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