Wieviel als TZ verlangen??

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Boris0750
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel als TZ verlangen??

Hallo zusammen, ich könnte eine Festanstellung als TEILZEIT bekommen, nun meine Frage:

Was kann man als TEILZEIT verdienen / also verlangen wenn die mich fragen??

Ich habe bisher nur als VOLLZEIT gearbeitet und dahabe ich 2000,- brutto verdient.

Was meint Ihr? Also, also TEILEZÈIT für 25 Stunden die Woche als kaufm. Mítarbeiterin???

Lieben Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Keine Ahnung.
Kommt auf verschiedenes drauf an.
Wie z.B.

- Branche
- Ost- oder Westdeutschland
- Erfahrung/Qualifikation
- Alter
- existiert ein geltender Tarifvertrag

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Teil doch Dein letztes Gehalt durch die alte Anzahl der Stunden und multipliziere sie mit der neuen anzahler der Stunden.

z.B. 2.000 / 40 * 25 = 1.250

Dann kannst Du ja noch etwas aufschlagen um bei der Verhandlung noch etwas entgegen kommen zu können.

Allemal hast Du netto im Verhältnis etwas mehr raus, da die Progressionsstufe niedriger ist.

Alles unter dem vorbehalt, daß die neue Arbeit der alten entspricht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Düppiline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo
Bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin habe ich auch 25St Woche gearbeitet,und ich habe 550Euro raus bekommen.Wohl mit Steuer Klasse 5.Mit Steuer Klasse 1 hatte ich so 750Euro.Das Bruttogehalt war so 1028Euro.Bin Verkäuferin.Geh doch mal auf www.bmas.bund.de Da findest Du einen Teilzeit Netto Rechner.Oder gib es einfach mal bei Googel ein.Hab ich auch gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Lass am besten der Firma den 'Vortritt'. Gehaltsverhandlungen sind was heikles, wenn man nicht selber in der Position ist, sichs aussuchen zu können, zu welchen Bedingungen man arbeitet.
Vielleicht kommt die Frage auch gar nicht (wenn z.B. ein Tarifvertrag gilt, der sowas regelt).

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