Willkürliche Gehaltskürzung (amerikanische Firma)

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)
Willkürliche Gehaltskürzung (amerikanische Firma)

Hallo,

etwas geschockt bin ich von der Ankündigung meines Arbeitgebers die Gehälter wegen der Wirtschaftskrise einfach zu kürzen. Meine AN-Ebene trifft es mit 2,5%. Seit Jahren hatten wir schon keine richtige Gehaltserhöhung und jetzt so was.
Leider ist das amerikanische Ausbeuterunternehmen in keinem AG-Verband und damit nicht tarifgebunden.
Ist das eigentlich so möglich? Kann der AG willkürlich das Gehalt kürzen?
Wäre dankbar für Meinungen zu dem Thema!

Danke Seufz

PS: Etwas ärgern mich die tollen Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres. Die Gehhaltskürzung kommt mir wie eine hinterlistige Ausnutzung der aktuellen Schlagzeilen vor und nicht sachlich begründet!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@seufz

was steht denn zu gehalt in deinem vertrag?
normalerweise ist eine vertragsänderung nötig die beidseitig unterschrieben werden muss.

eine kürzung ohne grundlage ist da nicht möglich

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Aus dem Arbeitsvertrag:

"Wir bieten ein Gehalt von ..."
"Ihr Gehalt wird entgeltbasierend der Gehaltsgruppe ... zugerordnet"
"Gehaltserhöhungen richten sich nach Ihren Leistungen"

Wie erwähnt - kein Tarifvertrag, sondern Gehalt nach Gutdünken des US-Konzerns. Bietet eine Korrektur der internen Gehaltsgruppe nach unten einen Ansatz für Gehaltskürzung oder andere Möglichkeiten?

Danke für jede Meinung!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Gehaltskürzungen ist eine Vertragsänderung, die nur in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden darf.

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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Was würde wohl die Firma machen wenn die Kunden die Rechnungen der Firma auf einmal kürzen. (mit welcher Begründung auch immer)

Die Firma würde die ausstehenden Beträge schriftlich einfordern und ggfs. später auch ein Gericht einschalten, wenn das nicht fruchtet.
In diesem Fall wäre dann das Arbeitsgericht zuständig. Für solche trivialen Sachen braucht man nicht unbedingt einen teuren Anwalt. Klagen würden die auch netten Rechtspfleger am Arbeitsgericht während ihrer Sprechstunden aufnehmen.


-- Editiert von Maestro1000 am 20.02.2009 18:32

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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Danke - ihr rettet mein Wochenende!

War tatsächlich in Sorge, das die machen können was sie wollen. Mal sehen ob die Quittung mobbing ist bei Widerstand gegen die Gehaltsreduzierung. Nie wieder amerikanisches Unternehmen!

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