Hallo ich arbeite in einem Hallenbad. Wir haben immer 6 Wochen Sommerpause. Mein gesamter Urlaub
geht da drauf. Wenn ich dann mal unterm Jahr was machen will geht das nicht weil ich keinen Urlaub mehr habe.Ich weiß aber das, das eigentlich nicht erlaubt ist.Wieviele Urlaubstage darf ich selbst verplanen und nicht die Stadt?
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Wir haben immer 6 Wochen Sommerpause. Mein gesamter Urlaub geht da drauf. Ist das rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Ich weiß aber das, das eigentlich nicht erlaubt ist.
Woher wissen Sie das?
quote:
.Wieviele Urlaubstage darf ich selbst verplanen und nicht die Stadt?
In so einem Fall keine. Ausser, Sie haben mehr als 6 Wochen Jahresurlaub.
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also, katinka,
nach dem burlg ist urlaub als erholungszeit definiert. daraus folgt, dass er in der regel in zusammenhängenden teilen gewährt werden muss. auf der anderen seite ist betriebsurlaub anerkannt, womit ein teil der dispositionsfreiheit futsch ist. anerkannt ist auf jeden fall - insoweit liegst du gar nicht so falsch - dass die hälfte des urlaubs disponierbar bleiben muss oder soll.
bei dir und tausend anderen dauert nun der betriebsurlaub länger als die meisten menschen urlaub haben.
gelöst wird dieser konflikt oft über zwei wege:
a) arbeitsverpflichtung anderer art in der zeit des betriebsurlaubs
b) berücksichtigung dieser leerlaufzeiten im gesamten arbeisjahr über zeitkonten. d.h. die beschäftigten bekommen einen vertrag mit (weniger) durchschnittlich x wochenstunden, sparen die leere zeit aber an, indem sie in der aktiven zeit tatsächlich x+n wochenstunden arbeiten und dann das zeitguthaben abfeiern.
um für deinen fall mehr zu sagen, müsste man vor allen dingen deinen AV studieren und das arbeitszeitmodell, das dahinter steckt. das könnte ein betriebsrat leisten oder auch ein gewerkschaftssekretär, wenn man sich den anwalt sparen möchte.
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-- Editiert am 19.07.2011 08:38
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@blaubär
quote:
anerkannt ist auf jeden fall - insoweit liegst du gar nicht so falsch - dass die hälfte des urlaubs disponierbar bleiben muss oder soll.
Wo kann ich das nachlesen? Nicht das es nicht wünschenswert wäre, aber das BurlG gibt diese Ansicht m.E. nicht her. Gibt es höchstricherliche Rechtsprechung in der Richtung?
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.. erinnerung ist trügerisch: anerkannt sind 3/5
sehr gut dazu:
Zitat:
[url]
http://www.haufe.de/personal/
[/url]
dort der beitrag Betriebsferien und Urlaubsgewährung unter Wissen, konkret dann teil 2
-- Editiert am 19.07.2011 10:11
Danke. da bin ich jetzt ziemlich überrascht, aber auch noch nicht richtig überzeugt. Das dort zitierte BAG-Urteil ist zudem mittlerweile 30 Jahre alt.
http://www.haufe.de/personal/specialContentDetail?specialID=1296496328.1
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lies dir mal diesen 5 jahre alten thread durch, vor allem die Antwort von KdM 25.10.06, 19:38
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=83021&sid=ade6ecb8271738431781780a46758f4b
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