Hallo,
ich habe vom meinem AG eine Änderungskündigung bekommen. Bis Mitte nächster Woche muss ich mich entscheiden, ob ich mich ab dem 01.07. statt wie bisher VZ
- a) auf TZ (25 Std./Woche) herunterstufen lasse oder
- b) mich arbeitssuchend melde.
Für den Fall, dass ich mich für b) entscheide, zahlt mir mein AG eine Abfindung.
Meine Frage ist nun, ob ich im Falle von b) trotz Abfindung noch ALG 1 bekäme, oder ob die 3-monatige Sperrfrist einträte und ich sozusagen von der Abfindung "leben" müsste?
Vielen Dank für eure Antworten.
Wird Abfindung auf ALG 1 angerechnet?
8. Juni 2009
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Frage vom 8. Juni 2009 | 22:03
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 90x hilfreich)
Wird Abfindung auf ALG 1 angerechnet?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2009 | 22:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Wenn in der Kündigung die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde und vom AG in den Aufhebungsvertrag geschrieben wird, dass eine betrieliche Kündigung sonst unvermeidbar wäre, dann dürfte keine Sperre erfolgen.
#2
Antwort vom 8. Juni 2009 | 22:16
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 90x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Die beiden Voraussetzungen hat der AG in seinem Schreiben erfüllt.
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#3
Antwort vom 11. Juni 2009 | 16:38
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 90x hilfreich)
Noch eine weitere Frage:
Momentan habe ich Chancen, ab dem 01.07. bei einem anderen AG eine neue Stelle zu bekommen - habe ich trotzdem noch Anspruch auf die Abfindung vom alten AG?
#4
Antwort vom 11. Juni 2009 | 18:03
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Es gilt, was im Vertrag steht.
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