Hallo zusammen,
Ende 1999 wurde vom Arbeitsamt ein 6-monatiges Überbrückungsgeld zur Selbständigkeit bewilligt.
Die Selbständigkeit hat nicht funktioniert und es wurde nach 6 Monaten wieder Arbeitslosengeld bezogen.
Meine Frage:
Wird das halbe Jahr Überbrückungsgeld an der Laufzeit für Arbeitslosengeld angerechnet?
Zusatzfrage:
Ist es richtig, dass das Überbrückungsgeld 175% des Arbeitslosengeldes beträgt um damit Kranken- u. Rentenversicherung während dieser Zeit zahlen zu können?
Danke im Voraus für Eure Antwort.
Gruß
Günna
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Wird Überbrückungsgeld mit Arbeitslosengeld "verrechnet"?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Günna,
das Überbrückungsgeld reduziert den zeitlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Wenn Du insgesamt 12 Monate ALG-Anspruch hast und nach 3 Monaten gründest, dann Überbrückungsgeld beziehst, die Selbstständigkeit dann aber abbrichst, hast Du noch 9 Monate Restanspruch auf ALG.
Allerdings stellt sich in Deinem Fall die Frage, ob Du noch in das Arbeitslosengeld "zurück" kannst, denn seit dem ursprünglichen Beginn des ALG-Anspruchs (nicht ÜG-Anspruchs) dürfen maximal 4 Jahre vergangen sein. Ansonsten bekommst Du überhaupt keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit.
Das Überbrückungsgeld beträgt übrigens 171,5 Prozent des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes. Der Aufschlag deckt die Kosten für die Sozialversicherung ab.
Die beste Informationsquelle zum Thema Ich-AG und Überbrückungsgeld ist die Webseite http://www.ueberbrueckungsgeld.de.
Beste Grüße
Robin
-- Editiert von robin_muc am 31.08.2004 06:49:35
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