Wird die Kündigung auf ärztlichen Rat in Form einer ordentlichen Kündigung eingereicht?

10. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
UnbekannterUser23123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird die Kündigung auf ärztlichen Rat in Form einer ordentlichen Kündigung eingereicht?

Hallo zusammen,

aufgrund von Schwierigkeiten, die meine Psyche sehr geschädigt haben, will ich mein Arbeitsverhältnis kündigen.

Der Sachbearbeiter aus der Leistungsberatung der Arbeitsagentur hat mir vermittelt, dass ich mein Arbeitsverhältnis auf ärztlichen Rat kündigen kann um die Sperrzeit zu umgehen.

Bezüglich der Kündigung auf ärztlichen Rat wollte ich fragen, ob dies in Form einer ordentlichen Kündigung erfolgt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33897 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von UnbekannterUser23123):
will ich mein Arbeitsverhältnis kündigen.
Ach so herum---wird ein Schuh daraus. :smile:

Ja, Du kannst dein Arbeitsverhältnis selbst ordentlich kündigen, mit den Fristen, die dein Arbeitsvertrag vorsieht.
Ob du das auf ärztlichen Rat tust oder aus freiem Willen, ist dem AG egal.
Deine Kündigung bitte ordentlich, fristgerecht, schriftlich dem AG vorlegen/zustellen.

Der ärztliche Rat ist nur wegen der evtl. Sperrzeit wichtig.
Wenn der ärztliche Rat entspr. attestiert ist, dann entfällt die Sperrzeit wegen deines wichtigen Kü-Grundes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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