Hallo zusammen,
aufgrund von Schwierigkeiten, die meine Psyche sehr geschädigt haben, will ich mein Arbeitsverhältnis kündigen.
Der Sachbearbeiter aus der Leistungsberatung der Arbeitsagentur hat mir vermittelt, dass ich mein Arbeitsverhältnis auf ärztlichen Rat kündigen kann um die Sperrzeit zu umgehen.
Bezüglich der Kündigung auf ärztlichen Rat wollte ich fragen, ob dies in Form einer ordentlichen Kündigung erfolgt.
Wird die Kündigung auf ärztlichen Rat in Form einer ordentlichen Kündigung eingereicht?
10. Juli 2023
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Frage vom 10. Juli 2023 | 17:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird die Kündigung auf ärztlichen Rat in Form einer ordentlichen Kündigung eingereicht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2023 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (33897 Beiträge, 5857x hilfreich)
Ach so herum---wird ein Schuh daraus.Zitatwill ich mein Arbeitsverhältnis kündigen. :
Ja, Du kannst dein Arbeitsverhältnis selbst ordentlich kündigen, mit den Fristen, die dein Arbeitsvertrag vorsieht.
Ob du das auf ärztlichen Rat tust oder aus freiem Willen, ist dem AG egal.
Deine Kündigung bitte ordentlich, fristgerecht, schriftlich dem AG vorlegen/zustellen.
Der ärztliche Rat ist nur wegen der evtl. Sperrzeit wichtig.
Wenn der ärztliche Rat entspr. attestiert ist, dann entfällt die Sperrzeit wegen deines wichtigen Kü-Grundes.
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