Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob folgende Formulierungen in einer Rückzahlungsvereinbarung wirksam sind und zur Kostenerstattung führen.
"Der Beschäftigte hat die Leistungen des Arbeitgebers nach § 1 in voller Höhe zu erstatten, wenn er auf eigenen Wunsch oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, etwa das Arbeitsverhältnis kündigt oder einen Auflösungsvertrag schließt und kein wichtiger Grund für die Beendigung im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt."
In der selben Vereinbarung findet sich weiter folgender Absatz:
"Scheidet der Beschäftigte auf eigenen Wunsch oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund, der nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt aus, hat er die Kosten nach § 1 zu erstatten.".
Danke. .
Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wahrscheinlich ist diese Klausel nicht rechtens; eine gültige Klausel wird wohl enthalten müssen, dass der Rückzahlungsbetrag mit jedem Monat des Verbleibs um 1/xx sinkt (xx für die Monate der Bindefrist). Wobei ich unterstelle, dass die Bindefrist wohl 2 Jahre plus dauern dürfte.
Was soll denn zurückgezahlt werden?
wirdwerden
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ZitatWas soll denn zurückgezahlt werden? :
wirdwerden
Die Kosten für eine 2 jährige Fortbildung.
-- Editiert von GuardianMH am 18.01.2022 14:26
Dann stimmt die Aussage von @ blaubär. Hätte ja auch ein Firmenkredit sein können für den privaten Hausbau, dann sähe es anders aus.
wirdwerden
.... also: gehe zu #1
Du hast das große Los gezogen, weil die Klausel dich als AN unangemessen benachteiligt. Du müsstest danach ja den vollen Betrag auch dann noch erstatten, wenn du auch nur 1 Monat vor Ende der Bindefrist den AG verlassen wolltest.
-- Editiert von blaubär+ am 18.01.2022 16:14
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