Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung

18. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
GuardianMH
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)
Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob folgende Formulierungen in einer Rückzahlungsvereinbarung wirksam sind und zur Kostenerstattung führen.

"Der Beschäftigte hat die Leistungen des Arbeitgebers nach § 1 in voller Höhe zu erstatten, wenn er auf eigenen Wunsch oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, etwa das Arbeitsverhältnis kündigt oder einen Auflösungsvertrag schließt und kein wichtiger Grund für die Beendigung im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt."

In der selben Vereinbarung findet sich weiter folgender Absatz:

"Scheidet der Beschäftigte auf eigenen Wunsch oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund, der nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt aus, hat er die Kosten nach § 1 zu erstatten.".

Danke. .

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wahrscheinlich ist diese Klausel nicht rechtens; eine gültige Klausel wird wohl enthalten müssen, dass der Rückzahlungsbetrag mit jedem Monat des Verbleibs um 1/xx sinkt (xx für die Monate der Bindefrist). Wobei ich unterstelle, dass die Bindefrist wohl 2 Jahre plus dauern dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was soll denn zurückgezahlt werden?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GuardianMH
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was soll denn zurückgezahlt werden?

wirdwerden


Die Kosten für eine 2 jährige Fortbildung.

-- Editiert von GuardianMH am 18.01.2022 14:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Dann stimmt die Aussage von @ blaubär. Hätte ja auch ein Firmenkredit sein können für den privaten Hausbau, dann sähe es anders aus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

.... also: gehe zu #1
Du hast das große Los gezogen, weil die Klausel dich als AN unangemessen benachteiligt. Du müsstest danach ja den vollen Betrag auch dann noch erstatten, wenn du auch nur 1 Monat vor Ende der Bindefrist den AG verlassen wolltest.


-- Editiert von blaubär+ am 18.01.2022 16:14

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.683 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen