Hallo,
wir haben folgende verzwickte Situation:
1. AN ist mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.05.2006 gekündigt. Laut Tarfivertrag steht ihm eine erhebliche Abfindung zu, die er laut Kündigung auch erhalten soll.
2. Nunmehr wurde AN zum 03.02.2006 witterungsbedingt nach Tarfivertrag gekündigt. Laut Tarifvertrag muss wieder eingestellt werden, wenn Produktion wieder aufgenommen werden kann.
Was soll AN jetzt machen? Was, wenn er nicht wieder eingestellt wird für die Zeit bis zum ordentlichen Kündigungstermin, geht dann seine Abfindung verloren, die er ja nach der anderen Kündigung erhalten hätte? Der AG köntne ja sagen, es wird überhaupt nicht mehr die Produktion aufgenommen.
Es geht hier um 20.000,00 € Abfindung und da würen wir uns freuen, wenn uns jemand einen Tipp gibt!
Danke
Luna
Witterungsbedingte Kündigung und ordentliche Kündigung?!?! Abfindung weg???
Hallo Luna, dazu müsste man zumindest den Wortlaut des Tarifvertrages und der Kündigungen wissen und wohl auch noch die Mitarbeiterzahl und wie lange der Mitarbeiter dort beschäftigt ist.
Aber wenn man das hier alles 'ausbreitet' und zu deuten versucht, könnte das den Rahmen eines Laienforums dann doch sprengen.
MfG
P.S. ...und warum der Mitarbeiter die 1. Kündigung (zum 31.5.) erhielt.
Die 1. ordentliche Kündigung war betriebsbedingt, konnte man auch nichts machen. Abfindung nach Tarifvertrag etc. Alles bstens, ahben un beraten lassen, ist nunmal so.
Aber jetzt kam die witterungsbedingte Kündigung und der tarifvertrag sagt:
"Kann die Arbeit infolge von Witterungseinflüssen nicht fortgesetzt werden, ist eine Kündigung mit eintägiger Frist beiderseits möglich. Dieses gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse.
Die Wiedereinstellung des infolge Witterungseinflüssen oder gemäß Ziffer 1 Ausgeschiedenen muß erfolgen, sobald dessen Wiederbeschäftigung möglich ist. Der Arbeitnehmer hat hierauf einen Rechtsanspruch, wenn er sich unverzüglich nach Wiederaufnahme der Arbeit meldet. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer von der Wiederaufnahme der Arbeit in Kenntnis zu setzen. Das Arbeitsverhältnis gilt in diesen Fällen als nicht unterbrochen.
Über die Frage, ob die Arbeit mit Rücksicht auf die Witterung einzustellen, fortzusetzen oder wieder aufzunehmen ist, entscheidet der Arbeitgeber nach Beratung mit dem Betriebsrat."
Einen betriebsrat gibt es nicht, aber etwa 30 Angestellte.
ir haben halt nur Angst, dass AN nicht wieder eingestellt wird und dann die Abfindung wegfällt. Die sichert uns ja fast erst mal ein Jahr das Leben.
HILFE!!!
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Ja Luna, ist ja alles schön und gut, aber damit ist nur ein Teil der Fragen beantwortet. Woher soll denn z.B. hier jemand wissen, ob in irgendeiner Weise in der 1. Kündigung Bezug genommen wird auf diese witterungsbedingte Kündigung oder nicht und was konkret zu der Abfindung geregelt wurde?
Also in der ordentlichen Kündigung wurde nicht Bezug auf die witterungsbedingte Kündigung genommen, weil die ordentliche Kündigung im Dezember 2005 erfolgte und die witterungsbedingte gerade erst letzten Donnerstag.
Zur Abfindung stand in der ordentlichen Kündigung: Die Abfindungs wird nach Tarifvertrag in Höhe von ... e gezahlt. Ohne Bedingung etc.
Meine zentrale Frage ist doch nur:
Wenn der AG entscheidet, dass er AN nicht wieder holt, weil z.B. die Produktion gar nicht mehr aufgenommen wird, weil ohnehin Ende Mai 2006 die Produktion eingestellt worden wäre, dann ist doch das Arbeitsverhältnis durch die witterungsbedingte Kündigung beendet und zugleich die Abfindung nicht fällig, oder?
Und was im Tarifvertrag zur Abfindung steht, weiß hier auch keiner.
Ich werde mich jedenfalls nicht auf irgendeine pauschale Aussage einlassen und nachher steht da irgendwo was, was hier keiner weiß zu der Abfindung. Du solltest schon mit den ganzen Unterlagen zu nem Fachmann (Anwalt) gehen, der das dann alles
vor sich hat und eine verlässliche
Aussage dazu machen kann. Denn immerhin gehts hier um ne Menge Geld und - unter Umständen - Einhaltung irgendwelcher Fristen.
Stimm zu,
möchte hier nur noch anmerken, dass eine Abfindung seit dem 01.01.06 voll zu versteuern ist, also ca mit der Hälfte als Auszahlungssumme gerechnet werden kann.
Und jetzt?
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