Wochenendarbeit - was ist wenn ich ablehnen muss?

22. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Melanie1201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wochenendarbeit - was ist wenn ich ablehnen muss?

Hallo,
ich bin seit 2001 in einem kleinen Hotel (Rezeption) beschäftigt. Zurzeit bin ich im Erziehungsurlaub und werde an meinen Arbeitsplatz wieder zurückkehren. Nun verlangt mein Arbeitgeber aufgrund der Kündigung einer anderen Mitarbeiterin, dass ich am Wochenende arbeiten soll. Meine Tochter ist drei Jahre alt und ich lebe vom Vater getrennt. Dieser steht auch nicht zur Verfügung um die kleine evtl. am WE zu übernehmen. Mein Problem ist, dass ich keine ausreichende Verwandtschaft habe um mein Kind alle vier Wochen (wie gewünscht von meinem Chef) am WE unterzubringen. Ich hatte vor meinem Erziehungsurlaub als ich Single war ein WE im Monat übernommen (damals wurde mit mit Änderungskündigung gedroht wenn ich es nicht mache!) Ich habe den Erziehungsurlaub (ein Jahr frei, ein Jahr gearbeitet und nun wieder ein Jahr drangehängt) in dem Jahr als ich gearbeitet habe, war keine Rede davon, dass ich am WE kommen soll und mein Ehemann stand damals noch zur Verfügung.
Da ich meine Arbeit nicht verlieren will, habe ich natürlich angeboten wenn es möglich ist und ich jemand habe zu arbeiten. Aber was ist wenn ich niemand habe und ablehnen muss? Kann er daraufhin eine Kündigung aussprechen? Ich habe im Gegensatz zu anderen Mitarbeiter der Rezeption einen Arbeitsvertrag, wo die Wochenend- und Feiertagsarbeit nicht eingetragen ist.
Mittlerweile sucht er auch schon Ersatz für die alte Mitarbeiterin die nur 48Std. im Monat gearbeitet hat. Die neue soll 30Std. die Woche arbeiten. Warum wird dann diese nicht am WE eingesetzt? Irgendwie passt das nicht!
Kann er von mir verlangen einen Babysitter von meinem kleinen Gehalt zu bezahlen?


-- Editiert am 22.03.2009 16:03

-- Editiert am 22.03.2009 16:23

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vilya
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Wo kommen wir denn hin wenn der AG schon Kosten für den Babysitter übernehmen soll?

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#2
 Von 
Melanie1201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vilya....vielleicht solltest du den Beitrag besser lesen! Danke!

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ein Problem könnte sein: Hotelgewerbe ist halt auch Wochenendarbeit normal. Ein Vorteil könnte sein, wenn in deinem Arbeitsvertrag explizit steht, dass du nur von Montag-Freitag arbeitest.
Unabhängig von deinem jetzigem Arbeitsplatz kann es also allgemein in dem Gewerbe ein Problem sein, wenn du keine "freie" Betreuung für dein Kind hast. In diesen Fällen würde nur eine sehr flexible Tages/Nachtmutter eine Lösung sein. Oder ein Oma-Hilfsdienst (so etwas gibt es allerdings eher in Großstädten).
Das ein Hotel-Chef nicht selber rund-um-die Uhr arbeiten möchte, ist nachvollziehbar und auch, dass er flexibles Personal benötigt. Und da haben wir wieder das Problem Mutter und Beruf unter einen Hut zu bekommen, klappt nur, wenn der Arbeitgeber auch flexibel ist.
Wünsche dir viel Glück.

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#4
 Von 
Melanie1201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sika0304,
die ganze Zeit war es kein Problem, dass ich am WE nicht arbeite und er hat es nach der Geburt meiner Tochter auch nicht verlangt. Nur wenn mal wirklich "Not" war....was natürlich auch in Ordnung war und wäre.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein Arbeitgeber muß Rücksicht nehmen auf die familiäre Situation seiner Mitarbeiter. Mit der Regelung im Arbeitsvertrag und der Tatsache, dass der Arbeitgeber mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters ja flexibel auf Ihre Situation reagieren kann, dürften Sie gute Chancen haben, Ihr Interesse vor juristisch durchzusetzen. Auch dass Sie im Notfall ja einspringen würden, zeigt ja Ihre Einsatzbereitschaft.

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Was steht denn im Arbeitsvertrag bzgl. den Arbeitszeiten und Arbeitstagen?

@Hamburgerin: sorry, aber dein Beitrag geht ja mal wieder komplett an der Realität vorbei. Und ob die Chancen gut oder schlecht sind, hängt von vielen Faktoren ab, die wir bisher nicht kennen (regionale Lage des Hotels, Fähigkeit/Flexibilität der Bewerber, Arbeitszeitregelungen laut Vertrag, ... und natürlich Größe des Hotels). Im Zweifel ist die Fragestellerin ihren Job ganz los, ohne juristischen Anspruch auf irgendwas und mit einer ordentlichen Sperre vom Arbeitsamt.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@ah_xy
Interessanter Umgangston.

Meine Realität besteht ja nur aus jahrelanger BR-Tätigkeit.

Hallo Melanie,
du hast Anspruch auf einen Arbeitsplatz unter den alten Bedingungen, insbesondere denen, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind.
Eine Sperre von der Arbeitsagentur (es gibt kein Arbeitsamt) ist nicht zu erwarten, solange du dich für deine Rechte als Arbeitnehmerin einsetzt.

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#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Interessanter Umgangston."
Sachlich halt.

"Meine Realität besteht ja nur aus jahrelanger BR-Tätigkeit."
Das erklärt es, insb. das 'nur' und 'jahrelanger' sind wichtige Hinweise.

"du hast Anspruch auf einen Arbeitsplatz unter den alten Bedingungen, insbesondere denen, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind."
Welche wäre das denn nun eigentlich? Nur weil keine Wochenendarbeit eingetragen ist, heißt das ja nicht, dass nur Montag bis Freitag vereinbart wurde.

"Eine Sperre von der Arbeitsagentur (es gibt kein Arbeitsamt) ist nicht zu erwarten, solange du dich für deine Rechte als Arbeitnehmerin einsetzt."
Unangenehm wird es dann, wenn man sich für Rechte einsetzt, die man nicht hat. Unabhängig ob Recht oder nicht bzw. ob Sperre oder nicht, ist ein Arbeitsplatzverlust (z.B. bei weniger als 10 Mitarbeitern) sehr schnell drin. Wäre damit der Fragestellerin geholfen? Ich habe meine Zweifel.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@ah_xy


Na, da mußt du aber noch fleißig üben, wenn du das für sachlich hältst.

-- Editiert am 23.03.2009 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Na, da mußt du aber noch fleißig üben, wenn du das für sachlich hältst."
Das ist etwas unpräzise, was genau meinst du mit 'das'?

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