Wochenendarbeit für SA und SO über einen ganzen Monat

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sp1k3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wochenendarbeit für SA und SO über einen ganzen Monat

Guten Tag zusammen,

in meiner Arbeitsstätte haben nun die Oberen beschlossen das ich den ganzen Januar jeden Samstag und Sonntag arbeiten soll. Des Weiteren soll ich am Wochenende volle 8 Stunden arbeiten. Diese Wochenendarbeit wird zwar extra Vergütet scheint mir aber doch an jeglichem Gesetz vorbei zu gehen.
Vorab wir haben keinen Betriebsrat und keinen Tarifvertrag oder sonst irgendetwas in der Art. Es dreht sich um den IT-Sektor und wir sind im Projektgeschäft tätig. Das bedeutet das sowas immer mal wieder vorkommen kann. Es wurde bisher allerdings wenn dann auf freiwilliger Basis geregelt. Nur haben die Mitarbeiter eine Grenze erreicht an der sich niemand mehr freiwillig meldet.
Kann mir hier jemand sagen wie lange man genau am Stück arbeiten darf? Weil das Unternehmen wird sicherlich so Argumentieren das es so wichtig ist wie es nur geht.

Bevor irgendwelche Antworten kommen von wegen Kündigen, will ich noch dazu sagen das man eigentlich recht "ok" verdient und man normalerweise alle Freiheiten hat. Nur leider war das Jahr 2015 was Wochenendarbeit angeht schon heftig und im Januar wurde es nun noch schlimmer. Ich hoffe Antworten zu erhalten wo nicht jeder davon spricht zu kündigen.


Mit freundlichem Gruß,

Sp1k3

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16904 Beiträge, 5884x hilfreich)

Firma im IT Bereich? Sonntagsarbeit ist verboten! Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Es kann mehrere male im Jahr eine Sondergenehmigung für den Sonntag beantragt werden, diese gilt dann aber für die ganze Firma und nicht nur für einzelne Personen. Wenn die Firma also die Erlbaubnis hat im Jahr z.B. 4 mal Sonntags zu arbeiten, dann wäre das durchaus möglich. Die Sonntagsarbeit muss aber jedesmal vorher extra beantragt werden. Die Regelarbeitszeit von 8h sollte dabei nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen kann aber auch bis zu 10h gearbeitet werden.

-- Editiert von micbu am 07.01.2016 09:04

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#2
 Von 
Sp1k3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen und Danke für die schnelle Antwort,

also die 10h Anweisung sitzt sehr sehr locker und wird immer wieder gezogen und wenn es dann auch mal 12h sind soll man das auch machen. In meinem Arbeitsvertrag steht MO bis FR und 8h. Eine Genehmigung gibt es meines Wissens nach keine da es in der Regel Donnerstags abends beschlossen wird und man es als Mitarbeiter dann Freitag morgen oder Donnerstag Abend gesagt bekommt.

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#3
 Von 
Denny1980
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Sie dürfen maximal pro Woche 48 Stunden beschäftigt werden, wobei auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 26 Kalenderwochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw. entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Arbeitszeitgesetz).

In den meisten Branchen ist der Sonntag auch Ruhetag. In bestimmten Bereichen ist Sonn- und Feiertagsarbeit jedoch notwendig und zulässig. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Ferner gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz, dass im Jahr mind. 15 Sonntage arbeitsfrei sein müssen. Für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichszeitraum acht Wochen.


Quelle: www.Komnet.nrw.de

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wieviel Beschäftigte hat der Betrieb?
Ob der AG eine Genehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit hat, ist also unbekannt. Die Aussagen von micbu, insbesonders, dass ein AG für jeden Sonntag einen Antrag stellen müsste, halte ich für unzutreffend. So schwer ist es in D nicht, diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Ich würde daher zunächst davon ausgehen, dass eine solche Genehmigung existiert. Aber frag doch einfach nach.
Lt. Diverser Beispielrechnungen darf rechtlich eine enorm hohe Anzahl von 32 Tagen hintereinander durch gearbeitet werden, wenn Sonntagsausgleich bereits vorab erfolgte.

https://www.betriebsrat.de/portal/arbeitszeit/t/wieviel-tage-darf-ein-an-hintereinander-arbeiten-6494.html

Wie lautet denn die genaue vertragliche Regelung zur Arbeitszeit? Gibt es eine Mehrarbeitsklausel?
Und wenn jeder Sa und So gearbeitet werden soll, dann gibt es keine Ausgleichstage unter der Woche, d.h. Es wird ununterbrochen durchgearbeitet?

-- Editiert von 1000kleinesachen am 07.01.2016 09:22

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#5
 Von 
Sp1k3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ja es wird durchgehend gearbeitet ohne Ausgleichstage. Für das WE wird pro Stunde 30€ gezahlt und dafür sind diese Stunden keine Überstunden. Es gibt im Vertrag die Standardklausel, dass es Mehrarbeit geben kann. Der Betrieb hat zwischen 550 und 650 Mitarbeiter. An unserem Standort sind wir 110 Leute.

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Natürlich sind das Trotzdem Überstunden im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei 30Euro/h ist dann eher nicht verwunderlich, warum bisher niemand ein Problem damit hat.
Bei der Anzahl der MA ist es trotzdem Bemerkenswert, dass es keinen BR gibt. Für die Branche dann allerdings nicht so wirklich. Aber das müsst ihr selber wissen, mit BR gäbe es die Probleme nicht, da dieser bei der Verteilung der Arbeitszeit sehr starke Mittbestimmungsrechte hat. So muss sich halt jeder selber kümmern und mit dem Chef anlegen oder eben einknicken und nachgeben.

-- Editiert von 1000kleinesachen am 07.01.2016 10:30

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#7
 Von 
Sp1k3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist ja auch der springende Punkt. Nur was bringen mir die 30 Euro jede Stunde wenn ich keine Zeit mehr habe. Die Stimmung kippt eben gerade weil es unzumutbar wird und ich für meinen Teil das Geld nicht mehr brauche aber dafür die Freizeit. Aber danke für eure Antworten, damit habe ich nun gute Argumente und weiß was auf mich als Gegenfrage zukommen kann.
Ich hoffe mal das es soweit nicht kommt aber besser vorbereitet als dumm da stehen.

-- Editiert von Sp1k3 am 07.01.2016 10:31

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn die Stimmung kippt, dann sind das die Momente, wo in anderen Betrieben eine Betriebsratswahl angegangen wird. Ein BR ist kein Allheilmittel, aber gerade bei Fragen und Problemen zur Arbeitszeit Gold wert, wenn die richtigen Leute dabei sind. Dann würde es solche kurzen Ankündigungsfristen z.b nicht geben und man kann seine Freizeit auch sicherer planen.
Und - ganz wichtig - man kann so eine Wahl bedeutet schlauer angehen, als die MA des Hamburger Softwareunternehmens, welches gerade durch die Presse geht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sp1k3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es wird rabiat gegen so etwas vorgegangen und dadurch das es Leute gibt die viel bekommen und wenig ist es schwer eine breite Bereitschaft zu bekommen weil die "angst" bei vielen der Mitarbeiter recht groß ist. Dazu gibt es noch diverse Gerüchte über Dinge die passiert sind in Verbindung mit BR und einer anderen Firma die übernommen wurde zu dennen ich hier nichts sagen werde. Alles in allem eine sehr Bescheidene Situation.

Hast du einen Link zur Berichterstattung ?

-- Editiert von Sp1k3 am 07.01.2016 10:43

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16904 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
Die Aussagen von micbu, insbesonders, dass ein AG für jeden Sonntag einen Antrag stellen müsste, halte ich für unzutreffend.

Das gilt für Firmen für die das Arbeitsverbot an Sonntagen gilt. Das gilt natürlich NICHT für Betriebe die an Sonntagen arbeiten dürfen. Es ist auch nicht schwierig diese Erlaubnis zu bekommen, aber diese wird nur für eine geringe Anzahl an Sonntagen erteilt. In unserer Firma (ebebfalls IT Sektor) ist das limitiert auf 4x pro Jahr. Jedesmal wenn bei uns jemand Sonntags arbeiten möchte muss von der Firma vorher ein Antrag gestellt und genehmigt werden.


-- Editiert von micbu am 07.01.2016 11:29

-- Editiert von micbu am 07.01.2016 11:30

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Der Knackpunkt scheint mir zu sein, dass jemand 'mal anfangen muss, die Anordnungen zu hinterfragen und Widerstand zu leisten. Problem: ein einzelner ist leicht 'rund zu machen' - wenn es mehrere sind, hat der AG es schon schwerer. Grundlage ist der AV; der Passus, dass Mehrarbeit angeordnet werden kann, ist kein Freibrief für beliebig weiter gehende Forderungen ggü. den AN.
Auch hier gilt, Dinge Stück für Stück zu lösen - vielleicht ist diese Anordnung für die WE ein Anfang.

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#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wenn im Arbeitsvertrag Mo-Fr steht, braucht man doch gar nicht mehr weiter diskutieren.
Arbeiten am Sa/So kann dann nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

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