Wochenendarbeit - wie werden Wochenendstunden dem Zeitguthaben zugerechnet?

12. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zwiebelfeld
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Wochenendarbeit - wie werden Wochenendstunden dem Zeitguthaben zugerechnet?

Liebe Forengemeinde,

Ich habe eine Frage. Ich bin normaler Angestellter. Mein Chef hat mir über das Wochenende Arbeit mitgegeben, die bis Montag dringend erledigt sein muss. Ist ja auch kein Problem. Ich habe eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag. Meine Frage ist nun, wie werden diese Wochenendstunden dem Zeitguthaben zugerechnet? Ich habe mal gehört, dass eine Wochenendstunde 1,5 fach zählt. Stimmt das?

Ich würde mich über schnelle Antworten freuen.

Dankeschön!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das kommt drauf an, was ihr vereinbart habt.
Samstag ist ansonsten ein ganz normaler Werktag. Zuschläge gibts da nur, wenn vereinbart.

Für Sonntag siehe -> http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__11.html <font color=red>(3)</font>

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#2
 Von 
Zwiebelfeld
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Also wird Samstag bewertet wie die Tage von Mo bis Fr?

Leider weiß ich jetzt immer noch nicht, wie ich meine Sonntagsarbeitszeit verrechnen soll. Ich schilder die Sachlage noch mal:

Also bei mir ist es so, dass ich durch Gleitzeit meine Stunden ausgleichen kann, das heißt, wenn ich mal einen Tag mehr gearbeitet habe, kann ich beispielsweise am nächsten Tag früher gehen. Dazu gibt es das Zeitkonto. Meine Frage ist jetzt, wie Sonntagsarbeit dem Zeitkonto zugerechnet wird. Wenn ich jetzt beisoielsweise sonntags 1h arbeite, wird dann meinem Zeitkonto nur 1h gutgeschrieben oder wird die Sonntagsarbeitszeit noch mal mit einem Faktor multipliziert? (Ich meine mal gehört zu haben, dass es mit dem Faktor 1,5 multipliziert wird.)

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö, da wird nichts mit einem Faktor multipliziert. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bekommt man für Arbeiten am Sonntag einen Ersatzruhetag (egal wie viele Stunden man am Sonntag gearbeitet hat!!!).

Du kannst natürlich mit deinem Chef auch gerne vereinbaren, dass er dir die Stunden gutschreibt (wenn beide damit einverstanden sind auch mit nem Faktor XYZ), aber es gibt keine solche '1,5-Faktor-Regelung' per Gesetz o.ä. oder was auch immer du da gehört haben magst.

Ist der Fall jetzt klarer?

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die frage ist mal wieder die nach der basis - in tarifverträgen ist es möglich, dass arbeit zu ungünstigen zeiten mit einem faktor multipliziert werden statt geldbeträgen.

also: gilt evtl. bei euch ein tarifvertrag?

.. ebenso unter dem vorbehalt des tv: die angeordnete wochenendarbeit könnte auch überstunden bedeuten. kurzum: der bericht gibt nicht soviel her, als dass man fundiert darauf eingehen könnte.

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