Wohin Kündigung schicken bei Firma ohne Büroräume?

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohin Kündigung schicken bei Firma ohne Büroräume?

Hallo,

ich bin bei einer Firma beschäftigt, in der sowohl meine Chefin als auch die Mitarbeiter alle in Heimarbeit an verschiedenen Orten arbeiten und möchte meinen Vertrag kündigen.

Die offizielle Geschäftspost landet an der Geschäftsadresse, an der ein externes Unternehmen den Büroservice übernimmt. Dieser Service besteht lediglich in der Annahme der Post (es gibt eine Postvollmacht), die dann von einem Mitarbeiter dort ungeöffnet abgeholt wird.

Da meine Chefin sehr viel auf Reisen und zum Termin der Kündigungsfrist nicht vor Ort ist, weiss ich nun nicht, wohin ich die schriftliche Kündigung schicken soll. Ich hätte sie sonst in einem Umschlag, adressiert an die offizielle Firmenanschrift, an Ihre Privatadresse geschickt.

Meine Frage ist nun, ob es ausreichend ist, wenn ein Mitarbeiter des Büroservices (der wie gesagt extern ist und nur eine Vollmacht zur Annahme der Post besitzt und nicht zum Unternehmen gehört) den Erhalt der Kündigung bestätigt oder ob die Kündigung von meiner Chefin persönlich in Empfang genommen werden muss?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die offizielle Geschäftsadresse ist wie gesagt die Anschrift, an der auch der Büroservice sitzt. Dort hole ich normalerweise allerdings die Post ab und schicke diese wiederum per Post weiter an die Privatadresse meiner Chefin.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob eine offizielle Empfangsbestätigung (Einschreiben mit Rückschein?) des Büroservices rechtlich ausreichend ist, da meine Chefin wie gesagt zum Kündigungszeitpunkt unterwegs ist und sie die Kündigung so nicht persönlich erhält. Es wäre sogar theoretisch so, dass ich die Kündigung dann wieder beim Büroservice abholen müsste und ungeöffnet an sie per Post weiterschicken würde. Sie sieht sie dann halt nur erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn sie wieder da ist.

Vielen Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, normalerweise hole ich ja alle paar Tage die Post ab, öffne sie und schicke sie per Post an meine Chefin weiter.

Wäre es sinnvoll, meiner Chefin vorher eine kurze Information über die Kündigung per Mail zu schicken mit dem Hinweis, dass das Original-Kündigungsschreiben per Einschreiben/Rückschein an die offizielle Firmenadresse geschickt wird? Und reicht es wirklich, wenn die Büroservice-Firma den Empfang bestätigt? Der Büroservice hat wie gesagt eine Vollmacht zur Entgegennahme der Post, mehr nicht.

Ich möchte halt sicher gehen, dass die Kündigung auch wirklich rechtlich wirksam ist.

Vielen Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, dann vielen Dank. Dann werde ich das so machen und hoffen, dass die Empfangsbestätigung des Büroservices ausreichend ist.

Nia

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Kannst die Kündigung ja auch doppelt schicken. Einmal an die Privatadresse und einmal an die Dienstadresse.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen