Zählt Wochenende zum Urlaub?

7. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
ChynaBlue
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 84x hilfreich)
Zählt Wochenende zum Urlaub?

Tagchen zusammen,

ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einigen Arbeitskollegen zum Thema "Urlaub" und möchte diesbezüglich hier einmal nachhaken.

Folgendes:

Ein AN hat eine 5-Tage-Woche (MO-FR, Wochenenden frei, lt.Arbeitsvertrag ist jedoch WE-Arbeit,soweit betrieblich nötig,vereinbart)
Nun nimmt er 10 Arbeitstage (nicht Werktage) Urlaub.
Zählen die dazwischenliegenden Wochenenden zum Urlaub oder müsste der AN sich die Wochenenden "frei halten", um an einer außerplanmäßige Veranstaltung, die an einem Sonntag stattfindet, teilnehmen zu können?
Besonders interessiert mich die rechtliche Grundlage in Bezug auf das WE vor dem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub.

Soweit ich weiss, darf bereits angetretener Urlaub nur in Ausnahmefällen z.B. bei Personalmangel widerrufen werden; in Kombination mit der Tatsache, dass die Wochenenden bei o.g. AN in der Regel sowieso frei sind, bin ich der Meinung, dass der AN sich nicht bereit halten muss.

Aber wie sieht es nun tatsächlich, rein rechtlich gesehen, aus?

VG, Chyna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiss, darf bereits angetretener Urlaub nur in Ausnahmefällen z.B. bei Personalmangel widerrufen werden


Nein, bereits angetretener Urlaub kann gar nicht widerrufen werden.
Bereits genehmigten und noch nicht angetretenen Urlaub darf der AG in Ausnahmefällen widerrufen. Das oft gebrachte Argument Personalmangel ist aber keins, da müssten wohl schon 90% der regulär Beschäftigten unvorhergesehen ausfallen, damit ein Arbeitsgericht dem zustimmt. Das Grundproblem bei der kurzfristigen Rücknahme des Urlaubs durch den AG ist der Umstand, dass der AN sich hier nicht selber beurlauben darf, sondern im Streitfall das Arbeitsgericht (im Eilverfahren) bemühen muss. Und wer macht das schon?

quote:
Zählen die dazwischenliegenden Wochenenden zum Urlaub oder müsste der AN sich die Wochenenden "frei halten", um an einer außerplanmäßige Veranstaltung, die an einem Sonntag stattfindet, teilnehmen zu können?


Nein, das Wochenende ist natürlich auch frei. Das würde dem Sinn des Wortes Erholungsurlaub und dem BurlG widersprechen, das eine Urlaubsgewährung grundsätzlich nur zusammenhängend vorsieht. D.h. der Gesetzgeber hatte ursprünglich vorgesehen, dass die 4 Wochen Mindesturlaub komplett am Stück genommen werden.
Es gibt noch weiteres Indiz, welches für die Urlaubsgewährung einer kompletten Woche inkl. Wochenende spricht: im BurlG wird der 4 wöchige Mindesturlaub mit 24 Werktagen angegeben, da das Gesetz den Sonnabend als Werktag behandelt. Da Sonntags sowieso nicht gearbeitet werden darf, kann der AG einen AN am Sonntag auch nicht von der Arbeitspflicht freistellen.

30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChynaBlue
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 84x hilfreich)

Hallo 1000kleinesachen,

ich danke dir für die ausführliche Antwort.

Würde das mit mit dem freien Sonntag auch gelten, wenn der AN in der Regel auch Sonntags arbeitet, was z.B. in der Gastronomie oder im Krankenhaus üblich ist?

VG, Chyna


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81x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

... wenn der sonntag regelmäßig arbeitstag ist, ist er auch als urlaubstag zu nehmen. für urlaub und krankheit gilt dasselbe: der AN ist zu stellen, wie wenn er betriebsüblich arbeiten würde.

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7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Für den Sonntag kann man auch Urlaub mit beantragen, damit die Woche rund ist. Aber für diesen Tag wird kein Urlaubstag angerechnet.

Bundesurlaubsgesetz
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

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9x Hilfreiche Antwort

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