Hallo zusammen,
zählt die Kündigungsfrist mit zur Betriebszugehörigkeit?
Im Tarifvertrag stünde:
Kündigungsfrist:
Bei einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr, einen Monat zum Monatsende.
Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr 6 Wochen zum Monatsende des Quartals.
Angenommen jemand wurde zum 1.9.2020 angestellt und möchte zum 30.9.2021 kündigen. Muss er dann bis zum 31.8.2021 gekündigt haben und wäre dann noch bis zum 30.9.2021 anwesend, oder müsste dann zum 31.12.2021 gekündigt werden?
Vielen Dank und schöne Grüße
-- Editiert von fb320019-31 am 21.07.2021 12:48
Zählt die Kündigungsfrist mit zur Betriebszugehörigkeit? Kündigungsdatum ermitteln
21. Juli 2021
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Frage vom 21. Juli 2021 | 12:43
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
Zählt die Kündigungsfrist mit zur Betriebszugehörigkeit? Kündigungsdatum ermitteln
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#1
Antwort vom 21. Juli 2021 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (44633 Beiträge, 15895x hilfreich)
Für die Ermittlung der Dauer der Kündigungsfrist kommt es auf das Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens an und nicht darauf, wann das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Er kann also bis spätestens 31.08. zum 30.09. kündigen. Zulässig wäre z.B. auch, bis spätestens 31.08. zum 31.10. zu kündigen.
#2
Antwort vom 21. Juli 2021 | 13:04
Von
Status: Wissender (15250 Beiträge, 5860x hilfreich)
Was gilt denn für kürzere Betriebszugehörigkeit, also unter 12 Monaten?
Bist du sicher, dass dort nicht steht "Bei einer Betriebszugehörigkeit von [bis zu] einem Jahr, einen Monat zum Monatsende"?
So ergibt die Bestimmung keinen Sinn, weil bei 1Jahr plus 1 Tag mehr schon der zweite Satz greift.
-- Editiert von blaubär+ am 21.07.2021 13:04
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