Zahlt der Arbeitgeber nach Beendigung des Annahmeverzugs ?

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Zahlt der Arbeitgeber nach Beendigung des Annahmeverzugs ?

Mal angenommen, der Arbeitnehmer wurde im Februar 2018 gekündigt und hat eine Kündigungsschutzklage über seinen RA eingereicht, die auch im April 2018 gewonnen wurde, sodass die Kündigung unwirksam ist.
-Kriegt der Arbeitnehmer das volle Gehalt, was er auch so bekommen würde, wenn er normal arbeiten würde für die Monate Februar - April 2018 ausbezahlt ?
-Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer danach kündigen, weil er die Zwischenzeit keine Arbeitsleistung erbracht hat und auch nicht arbeitsunfähig war, aber dadurch, dass er seine Kündigung bekam und die Kündigungsschutzklage läuft zu Hause geblieben ist ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Im Vorwege dürfte der Anwalt, den der Gekündigte innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist aufgesucht hat, den Arbeitnehmer darüber informiert haben, dass er seine Arbeitskraft nachweisbar anbieten sollte, wenn er einen Gehaltsanspruch wirksam machen will.
Dann kann man regelhaft von einem Gehaltsanspruch ausgehen. Sowas hängt aber immer auch vom Einzelfall ab.

Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht kündigen, weil dieser nach einer Kündigung keine Arbeitsleistung erbracht hat. Das wäre ja vollkommen absurd. :dau:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Du solltest deine Anfrage noch mal in Ruhe lesen und die Zeitangaben korrigieren.

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