Mal angenommen, der Arbeitnehmer wurde im Februar 2018 gekündigt und hat eine Kündigungsschutzklage über seinen RA eingereicht, die auch im April 2018 gewonnen wurde, sodass die Kündigung unwirksam ist.
-Kriegt der Arbeitnehmer das volle Gehalt, was er auch so bekommen würde, wenn er normal arbeiten würde für die Monate Februar - April 2018 ausbezahlt ?
-Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer danach kündigen, weil er die Zwischenzeit keine Arbeitsleistung erbracht hat und auch nicht arbeitsunfähig war, aber dadurch, dass er seine Kündigung bekam und die Kündigungsschutzklage läuft zu Hause geblieben ist ?
Zahlt der Arbeitgeber nach Beendigung des Annahmeverzugs ?
24. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2018 | 20:10
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 5x hilfreich)
Zahlt der Arbeitgeber nach Beendigung des Annahmeverzugs ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Februar 2018 | 22:32
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Im Vorwege dürfte der Anwalt, den der Gekündigte innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist aufgesucht hat, den Arbeitnehmer darüber informiert haben, dass er seine Arbeitskraft nachweisbar anbieten sollte, wenn er einen Gehaltsanspruch wirksam machen will.
Dann kann man regelhaft von einem Gehaltsanspruch ausgehen. Sowas hängt aber immer auch vom Einzelfall ab.
Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht kündigen, weil dieser nach einer Kündigung keine Arbeitsleistung erbracht hat. Das wäre ja vollkommen absurd.
#2
Antwort vom 24. Februar 2018 | 22:33
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6464x hilfreich)
Du solltest deine Anfrage noch mal in Ruhe lesen und die Zeitangaben korrigieren.
Und jetzt?
Schon
266.609
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten