Hallo,
ich orientiere mich gerade neu. Mir steht für das Jahr 2016 ein Bonus zu. Gezahlt wird dieser im Juni 2017.
In meinem Vertrag steht jedoch, dass bei einer Kündigung (durch AN oder AG) vor Abschluss des 2. Quartals 2017 der Boni nicht zur Auszahlung kommt. Die Erreichung der Sonderzahlung war jedoch mit Zielen aus dem Jahr 2016 verknüpft und hat somit mit dem Jahr 2017 nichts zu tun. Letztlich wurden die Ziele für das Jahr 2016 auch komplett erfüllt.
Die Frage ist nun, ob - falls es zu einem Rechtsstreit kommt - die Klausel im Vertrag der aktuellen Rechtssprechung Stand hält?
Besten Dank für Ihr / Euer Feedback.
Zahlung Bonus bei Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sehr geehrter Fragesteller,
es könnte damit eine unangemessene Benachteiligung vorliegen und ist auch gut möglich, dass dies bei Ihnen der Fall ist, wenn die Anknüpfungspunkte gänzlich im letzten Jahr liegen und aber der Bonus erst dann wirksam werden soll, wenn keine Kündigung vor Abschluss des ersten Halbjahres 2017 passiert.
Darüber hinaus ist auch fraglich, ob der Arbeitgeber bei einer solchen Klausel nicht auch bevorteilt wäre, wenn er es selbst in der Hand hätte (durch Kündigung), den Boni wieder zu streichen, indem er Ihnen innerhalb des nächsten Halbjahres kündigt. Das ist ebenfalls ein Konstrukt, welches sehr gut auch als unwirksam festgestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Ich halte die Klausel für nichtig, weil ja der Arbeitnehmer keinen Einfluss darauf hat, wenn der AG kündigt und hier anscheinend keinerlei Differenzierung zu der Frage gemacht wurde.
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