Zahlung nach Kündigung im Krankheitsfall

24. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
mawe1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung nach Kündigung im Krankheitsfall

Hallo,
ich weiß nichtob mein Fall hier hingehört und ob es verständlich ist auf was ich hinuas möchte. Hoffe jemand kann mir bezüglich meiner Fragen helfen.
Also mein Freundwurde während seiner Probezeit gekündigt, vermutlich wegen Krankheit. Bis zum Kündigungstermin zahlte der Arbeitgeber auch. Die krankschreibung ging 3 Tage über den Kündigungstermin. Das Arbeitsamt (zwecks Arbeitslosengeld) sagte uns, es zahlt diese 3 Tage nicht da seine krankenkasse wegen der Krankschreibung dafür verantwortlich wär.
Die AOK sagete wieder rum, da der Kündigungstermin während der Folgebescheinigung eintraf wäre der ehemalige Arbeitgeber für diese 3 Tage verantwortlich und müsse zahlen. Sein ehemaliger Arbeitgeber sagt wieder rum da die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Krankschreibung stehe nüssten sie nicht zahlen.
meine Frage ist nun wer ist für diese 3 Tage zuständig? Wer zahlt das Krankengeld? steht ihm für diese 3 Tage überhaupt eine Zahlung?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung: Die Krankenkasse ist zuständig. Das Arbeitsverhältnis war ja definitiv beendet.

Würde versuchen, persönlich und/oder mit einem anderen Sachbearbeiter zu besprechen, den Vorgang evtl. zusätzlich noch schriftlich niederlegen. Dann sollte es dazu auch einen schriftlichen Bescheid geben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

... ich weiß es nicht. gleichwohl:
der zusammenhang mit der krankschreibung ist möglich, aber nicht zu beweisen - der AG wird sich hüten, das als grund anzugeben, wenn es in der probezeit keines grundes und keiner begründung bedarf. da der AG überhaupt das entgelt weiter gezahlt hat, müsste dein freund wohl länger als 1 monat dort beschäftigt gewesen sein.
folglich wäre m.e. die kk dran. aber das ist wohl eher sozialrecht.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die AOK sagete wieder rum, da der Kündigungstermin während der Folgebescheinigung eintraf wäre der ehemalige Arbeitgeber für diese 3 Tage verantwortlich und müsse zahlen.


Das ist natürlich absoluter Unfug, was die KK Ihnen da weiss machen will. Mir kommt es bald so vor, als ob es da interne Anweisungen gibt, um eigentlich berechtigte Forderungen mit fadenscheinigen Argumenten abzuwimmeln. Wieviel von den falsch "beratenen" machen sich dann im internet oder anderswo kundig und wieviel geben gleich klein bei? Die Taktik lohnt scheinbar.

Es gibt z.b. Sachbearbeiter die langzeiterkrankten AN einreden, doch erstmal den Jahresurlaub zu nehmen. Sollte nach dem Urlaub die Arbeitsfähigkeit noch nicht Wiederhergestellt sein, dann könne man sich problemlos weiter krank schreiben lassen. Und schon spart die KK 4-6 Wochen Krankengeld.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.01.2011 09:39:38
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen