Hallo,
ich würde gerne wissen ob ich diese Zahlungsaufforderung so meinen ex chef schicken kann:
Zahlungsaufforderung,
da ich meinen Lohn für den Monat April 2010, wie im Arbeitsvertrag vom 23.02.2010 am 15. des Folgemonats nicht erhalten habe und bis zum heutigen Tage kein Zahlungseingang zu erkennen war, fordere ich Sie auf den ausstehenden Lohn in Höhe von 400,- bis zum 24.05.2010 auf mein Konto zu überweisen.
Andernfalls sehe ich mich gezwungen weitere Rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
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Zahlungs aufforderung an Arbeitgeber
19. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 19. Mai 2010 | 15:50
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 8x hilfreich)
Zahlungs aufforderung an Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2010 | 16:11
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
da ich meinen Lohn für den Monat April 2010, wie im Arbeitsvertrag vom 23.02.2010 vereinbart
, am 15. des Folgemonats nicht erhalten habe und bis zum heutigen Tage kein Zahlungseingang zu erkennen war, fordere ich Sie auf den ausstehenden Lohn in Höhe von 400,- bis zum 24.05.2010 auf mein Konto zu überweisen.
Andernfalls sehe ich mich gezwungen weitere Rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Der Text ist m. E. so o.k., habe nur noch das Wort ´´vereinbart´´ eingefügt.
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