hallo,
ich habe mir mitte des monats den zeh gebrochen. ich arbeite in einer firma wo ich den ganzen tag schwer arbeiten muß und auf den beinen bin.
ich bin jetzt bereits seit 2 wochen krank geschrieben weil ich den fuß mit dem gebrochenen zeh nicht belasten kann.
mein arbeitgeber hat am donnerstag angerufen und gefragt wann ich wieder arbeiten komme.
ich sagte ihm wenn mein fuß wieder belastbar ist und ich nicht mehr so starke schmerzen habe,
meine frage. wenn ich morgen von meinem arzt wieder eine krankmeldung bekomme. habe ich etwas von meinem arbeitgeber zu befüchten? kann er mich aufgrund dessen das ich nicht arbeiten kann raus wefen?
ich bin am überlegen trotz der schmerzen und das ich den fuß mit dem gebrochenen zeh nicht belasten kann wieder arbeiten zu gehen
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Zeh gebrochen!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Grundsätzlich kann Dein Arbeitgeber Dich nicht rausschmeißen. Aber, Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein. Bist Du denn außerhalb der Probezeit, und wie viele Mitarbeiter sind bei Euch?
wirdwerden
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ca 20 mitarbeiter. und ich bin nicht in der probezeit
ein anderer kollege hatte die hand gebrochen. der war 6 wochen zu hause
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@wirdwerden
quote:
Grundsätzlich kann Dein Arbeitgeber Dich nicht rausschmeißen. Aber, Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein.
Sorry, die Aussage ist doch genau falsch herum. Es müsste eher heissen: grundsätzlich kann der AG immer kündigen. Die Frage ist, ob er damit vor Gericht durchkommt, wenn sich der AN wehrt. Da hier das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, hat der AN formal die besseren Karten.
Und richtig, Krankheit kann eine Kündigungsgrund sein, aber mit Sicherheit kein gebrochener Zeh. Bei Kündigungen wegen Krankheit müssen schon ganz andere Kaliber aufgefahren werden.
@elvis1704
Wenn Sie körperlich schwer arbeiten, dann wird das schon einen Grund haben, warum der Arzt AU schreibt. Also reden Sie mit Ihrem Arzt, wie der sdas einschätzt. Sie können auch mit dem AG vereienbaren, dass er vorrübergehend eine leichtere Tätigkeit im Sitzen zuweisst, wenn das in diesem Betrieb möglich ist.
-- Editiert am 29.05.2011 16:31
wegen der krankschreibung kann man dir nicht kündigen. nicht derzeit und nicht bei diesem stand der dinge. während der krankschreibung kann man dir freilich aus anderen gründen durchaus kündigen. ob die gründe dann standhalten, ist eine andere frage.
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Auf Ihre Frage, ob Sie mit einer gebrochenen Zehe besser zuhause bleiben oder arbeiten gehen sollten, gibt es nur eine Antwort: Zuhause bleiben und auskurieren! Und das solange, wie der Arzt es empfiehlt.
Wenn Sie wieder arbeiten gehen und der Knochen nicht richtig zusammenwächst, humpeln Sie vielleicht den Rest Ihres Lebens.
Ist es das wert?
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ich bin in der verladung tätig. ich verlade container. die ladung muß gesichert werden. ich muß 3 tonnen papierrollen in einen container fahren. und diese dann mit einem schußapperat fest schießen. ich bin also immer zu fuß unterwegs. und muß gerade beim festschiessen der rollen den rechten fuß(wo der gebrochene zeh ist) belasten.
momentan kann ich zu hause nur sehr langsam gehen. und das auch nur auf den fersen
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quote:
momentan kann ich zu hause nur sehr langsam gehen. und das auch nur auf den fersen
Damit können Sie sich die Frage doch selber beantworten. Also wie hamburgerin01 bereits genatwortete hat: tun Sie nichts, was den Heilungsprozess verzögert.
Bei der beschriebenen Tätigkeit sind doch sicherlich schwere Arbeitssicherheitsschuhe vorgeschrieben. Wie wollen Sie die den anziehen, ohne an die Decke zu gehen?
-- Editiert am 29.05.2011 18:37
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