Hallo,
Bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und möchte morgen meine Kündigung abgeben, da ich eine andere, bessere Arbeit gefunden habe.
Es geht in meinem Fall um den Tarifvertrag IGZ DGB dort drin steht, dass innerhalb der ersten 4 Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Tagen besteht.
Kann ich also am 03.06. die Kündigung zum 05.06. abgeben?
Wenn ich ZUM 05.06. kündige, muss ich dann noch am 05.06. dort arbeiten? Oder ist das dann mein erster "freier Tag"?
Danke schon mal im Voraus für die Hilfe. Hoffe, die Fragestellung ist zu verstehen.
Gruß
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Zeitarbeit, Probezeit, Kündigen, 2 Tage Frist.
2. Juni 2014
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Frage vom 2. Juni 2014 | 22:20
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 6x hilfreich)
Zeitarbeit, Probezeit, Kündigen, 2 Tage Frist.
#1
Antwort vom 2. Juni 2014 | 22:37
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 754x hilfreich)
Guten Abend,
die Kündigungsfrist läuft am 05.06., 24:00 Uhr ab. Demnach müssten Sie noch am 05.06. dort zur Arbeit gehen.
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#2
Antwort vom 2. Juni 2014 | 22:42
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo,
danke für Ihre Antwort. Auch wenn diese für mich ein bisschen doof ist
Hatte gehofft, ich könnte am 05.06. schon für meinen neuen Arbeitgeber arbeiten.
Danke und schönen Abend.
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