Zeitarbeit, keine neue Stelle

17. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Manhattan1234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit, keine neue Stelle

Hallo,

ich arbeite seit 14 Monaten über eine Zeitarbeitfirma bei einem renomierten Arbeitgeber. Nun hat dieser mich Auf Grund schlechter Auftragslage abgemeldet. Die ZA stellte mir einen neuen Arbeitgeber, bei dem ich bereits nach einigen Tagen einen Termin für den neuen Job hatte. Die Bearbeitung der Unterlagen dauerte jedoch an. Nunmehr fehlten wider erwarten noch eine Prüfung, welche ich über die ZA nachhole. Nunmehr sitze ich seit 2 Wochen zuhause..

Die nicht erbrachte Arbeitszeit soll über mein Zeitkonto verrechnet werden, welches nunmehr Hoffnungslos ins Minus versinkt. Heute bekam ich einen denkwürdigen Anruf, in dem ich gebeten wurde, mich krank zu melden! Die Frage nach der Legitimität stelle ich mal lieber nicht. Aber wie komme ich aus der Nummer heraus, ohne mich selbst Strafbar zu machen??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Vorsorglich arbeitsuchend melden---bei der Arbeitsagentur.

Nicht arbeitsunfähig schreiben lassen, wenn du nicht so bist.

Zitat (von Manhattan1234):
Heute bekam ich einen denkwürdigen Anruf, in dem ich gebeten wurde, mich krank zu melden!
Denkwürdig--- in der Tat. Wer war der Anrufer zum Sonntag?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Manhattan1234):
Die nicht erbrachte Arbeitszeit soll über mein Zeitkonto verrechnet werden, welches nunmehr Hoffnungslos ins Minus versinkt.

Da müsste man mal prüfen, in wie weit das überhaupt in der Art rechtens wäre.



Zitat (von Manhattan1234):
Heute bekam ich einen denkwürdigen Anruf, in dem ich gebeten wurde, mich krank zu melden!

Und das soll was genau bringen? Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manhattan1234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vorsorglich arbeitsuchend melden---bei der Arbeitsagentur.

Nicht arbeitsunfähig schreiben lassen, wenn du nicht so bist.

Zitat (von Manhattan1234):
Heute bekam ich einen denkwürdigen Anruf, in dem ich gebeten wurde, mich krank zu melden!
Denkwürdig--- in der Tat. Wer war der Anrufer zum Sonntag?


Ich habe ihnen eine Nachricht geschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Manhattan1234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Manhattan1234):
Die nicht erbrachte Arbeitszeit soll über mein Zeitkonto verrechnet werden, welches nunmehr Hoffnungslos ins Minus versinkt.

Da müsste man mal prüfen, in wie weit das überhaupt in der Art rechtens wäre.



Zitat (von Manhattan1234):
Heute bekam ich einen denkwürdigen Anruf, in dem ich gebeten wurde, mich krank zu melden!

Und das soll was genau bringen? Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter ...


Hallo,
ich habe keine Ahnung, was das bringen soll. Aber irgendwelche Votreile dürfte die ZA dadurch sicherlich haben..?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Manhattan1234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euere Anworten,

ich habe im Internet mal herum gegooglet und kam immer zum Ergebnis, dass mein Arbeitgeber (die Zeitarbeitagentur), mit der ich seit über ein Jahr einen festen Arbeitsvertrag habe, keine Minusstunden anrechnen darf und auch bei Nichtvermittlung weiter zahlen muss. Aber solche Aussagen würde ich lieber von Leuten haben, die sich wirklich damit auskennen und befassen. Deshalb habe ich hier nachgefragt.

Sich vorsorglich arbeitssuchend melden, das schadet sicherlich nicht. Das werde ich auf jeden Fall tun.

Hier will ich jedoch anmerken, dass ich durch einen sog. Vermittlungsgutschein an diese ZA gekommen bin. Heisst: Die ZA könnte noch ein Problem haben, wenn sie mich zu früh kickt.
Probleme bis dahin natürlich keine. Weder mit der FA bei der ich überlassen war, noch mit der ZA.

-- Editiert von Manhattan1234 am 17.11.2019 17:29

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das soll was genau bringen? Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter ...


Zitat (von Manhattan1234):
ich habe keine Ahnung, was das bringen soll. Aber irgendwelche Votreile dürfte die ZA dadurch sicherlich haben..?


Sofern der Arbeitgeber an dem Umlageverfahren U1 teilnimmt, erhält er auf Antrag einen Teil seiner Aufwendungen von seiner Krankenkasse erstattet.

1x Hilfreiche Antwort

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