Zeitarbeit,Probezeit, Kündigung obwohl krank?

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
grazo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit,Probezeit, Kündigung obwohl krank?

hallo,

1.
ich befinde mich in folgender situation: bin jetzt (zur überbrückung) 1,5 monate bei einer zeitarbeitsfirma wo ich mich als produktionshelfer beworben hatte und anfangs auch dafür eingesetzt wurde. irgendwann riefen die mich an und sagten mir, dass die firma für die ich mich beworben hatte nicht mehr so viele leute braucht und ich nur noch auf abruf dort eingesetzt werden könne. einige tage vergingen wo ich zu hause sitzen musste(wird das bezahlt?). dann riefen sie mich an und sagten mir das ich am 16.09 in einer müll fabrik arbeiten soll (was schon mal garnicht mein fall ist und ich mich dafür auch nicht beworben hatte). ich erschien also am 16.09 nicht auf der arbeit und hatte mich beim arzt vom 16.09 bis zum 25.09 krankschreiben lassen. ich bin direkt nach dem arztbesuch zu der zeitarbeits firma gegangen und habe ihnen meine krankschreibung in den briefkasten geschmissen. heute hab ich eine fristlose kündigung in der hand wo drinne steht das ich auch am 17.09.2008 die arbeit nicht aufgenommen habe und die mich deswegen kündigen und eine vertragsstrafe geltend machen. kann das überhaupt sein? ich hab ordnungsgemäß noch am selben tag die krankschreibung bei denen in den briefkasten geschmissen und konnte also durch krankheit nicht am 17.09.08 arbeiten. dürfen sie mich dann kündigen? ich befinde mich in der probezeit. und dürfen sie dann eine vertragsstrafe von 200€ geltend machen? ist sowas überhaupt rechtens? falls ich im recht sein sollte was kann ich tun, wohin kann ich gehen?

2.
was ich hinzufügen wollte:
in der firma wo ich anfangs eingesetzt wurde musste ich maschienen mit einem hoch ätzenden industriereiniger der in einer anderen plastikflasche umgefüllt wurden war arbeiten. ich musste dieses ohne atemschutz tun und wunderte mich wieso dieses zeug so sehr in der lunge und in den augen brennt.nach feierabend hatte ich zu hause ein brennen in der lunge, wusste aber nicht wovon. einen tag später musste ich wieder mit der flasche die maschienen reinigen. die flasche war aber leer und ich musste die flüssigkeit nachfüllen. als ich dann den originalen behälter hatte und mir durchlas was dort stand, wusste ich wovon ich das brennen hatte. ich bestand darauf ein atemschutz zu bekommen weil auf der packung auch klar stand "nicht ohne schutzbekleidung arbeiten - verursacht atembeschwerden - hoch ätzend" sie brachten mir daraufhin sehr gestresst den atemschutz. die lungen beschwerden, reizungen an den händen und jucken in den augen hatte ich noch tage später. habe das meiner zeitarbeitsfirma erzählt die sagten das sei nicht ok von denen und das sie mit der firma nochmals sprechen würden. ich war auch beim arzt deswegen und habe eine überweisung zum lungen und zum hautarzt bekommen wo ich aber noch nicht war. der arzt meinte es sei ein arbeitsunfall. und da ich ja vom 16.09.2008 krank geschrieben bin werde ich das geschehen als vorwand nehmen und denen sagen das ich wegem dem industriereiniger nicht arbeiten kann, auf grund von atembeschwerden und einem stechen in der lunge. also können die mich doch aufgrund eines arbeitsunfalls nicht kündigen oder?

-- Editiert von grazo am 22.09.2008 15:24:03

-- Editiert von grazo am 22.09.2008 15:29:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nanica
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich kann daz unur eins sagen.
In der Probezeit kannst Du ohne jeglichen Grund gekündigt werden.

Geld können sie nicht rechtens machen, wenn sie es trotzdem machen wolle Gewerkschaft/Anwalt nehmen.

LG Nina

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Eine Kündigung ist auch während einer Arbeitsunfähigkeit möglich.

Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, da habe ich gewisse Zweifel. Haben Sie sich am Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig gemeldet? Einfach eine Bescheinigung in den Postkasten werfen, halte ich für zu wenig.

Inwieweit die Zeiten, in denen Sie nicht eingesetzt wurden, bezahlt sind, hängt von den Regelungen Ihres Arbeitsvertrages bzw. eines Tarifvertrages ab.

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