Zeitarbeit 1. Einsatzort konnte nicht angetreten w

28. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
lemone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitarbeit 1. Einsatzort konnte nicht angetreten w

Hallo, leider habe ich im Forum nichts passendes gefunden. Bis zum Beginn des Studiums habeich einen Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma abgeschlossen, da diese mir einen Einsatzort in unmittelbarer Nähe meines Wohnortes zugesichert hat. Ich unterschrieb den Vertrag am 23.07. und die Firma sowie ich unterschrieb auch den Einsatzort bei dem ich am 25.07. beginnen soll. Bereits am nächsten Tag erhielt ich einen Anruf, dass ich für 2 Tage 30 km weit weg muss, zum Einweisen. Hab ich gemacht... Nun soll jedoch dieser Einsatz auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen, da ich den unterschriebenen Einsatzort nie antreten konnte? Gilt auch nach nur 2 Arbeit Tagen die 2-Arbeitstägige Kündigungsfrist? Für Antworten schon mal vielen Dank.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Gilt auch nach nur 2 Arbeit Tagen die 2-Arbeitstägige Kündigungsfrist?

Steht im AV die zweitägige K-Frist? Dann ja.

/// Einsatzort in unmittelbarer Nähe meines Wohnortes zugesichert

Steht das auch so im AV? Oder heißt "zugesichert" nur mündlich so besprochen? (Aber selbst dann kannst du dich darauf berufen, dass es anders besprochen war).

-- Editiert :blaubär: am 28.07.2013 14:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lemone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, danke für sie schnelle Antwort.
Zugesichert im Arbeitsvertrag wurde dies nicht. Der Einsatzort wurde auf einem extra Blatt behnadelt. Von mir und Mitarbeiter unterschrieben. Ich habe nichts unterschrieben an dem Arbeitsort, bei dem ich 2 Tage tätig war. Ist der Vertrag dann zustande gekommen? Im Arbeitsvertrag steht, dass bei Nichterscheinen am ersten Tag der Vertrag nichtig ist.
Falls der Vertrag zustandegekommen ist, muss ich bei der 2- Arbeitstägigen- Kündigungsfrist, werfe Kündigung heute noch persönlich ein, bis Dienstag arbeiten oder gibt es eine Alternative.
Ist es tatsächlich rechtens, dass vor dem 1.Einsatz dieser bereits am nächsten Tag geändert wird? Unterschrieben habe ich nachmittags und am nächsten Vormittag erhielt ich den Anruf.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Natürlich ist das nicht in Ordnung. Doch bei Zeitarbeitsfirmen muss man offenbar mit schäbigem AG-Verhalten rechnen und darauf bestehen, dass Abmachungen auch schriftlich fixiert werden.
Du kannst Krach schlagen und Auf Erfüllung der Absprachen bestehen - oder du kündigst; nur bieten lassen solltest du dir das nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
muss ich bei der 2- Arbeitstägigen- Kündigungsfrist, werfe Kündigung heute noch persönlich ein, bis Dienstag arbeiten oder gibt es eine Alternative.

Was genau steht im Arbeitsvertrag dazu?



quote:
Der Einsatzort wurde auf einem extra Blatt behnadelt.

In welcher Form genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lemone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die Antworten
im Arbeitsvertrag steht:
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Erscheint der AN am 1.Arbeitstag nicht vist der AG unverzüglich zu benachrichtigen, ansonsten gilt das Arbeitsverhältnis als nicht zustande gekommen.Während der ersten 4 Wochen beträgt die Kündigungsfris 2 Arbeitstage. Die Fristen gelten auch für befristete Verträge.

Auf dem extra Zettel des Einsatzes steht, dass ich am 25.07. um 7 Uhr an der Fa. sein soll. Dies wurde von mir und Fa. uterschrieben. Im Vertrag steht allerdings: Der Mitarbeiter wird an wechselnden Einsatzstellen eingesetzt. Ein Anspruch auf eine dauerhafte Tätigkeit an einer Tätigkeitsstelle besteht nicht.

Aber ich war ja nicht mal eine Stunde an diesem Einsatzort, sondern habe eine 2-tägige "Einweisung" hinter mir. Dies wurde mir telefonisch so mitgeteilt und dann ab Morgen in der Firma bei mir in der Nähe anfangen kann. Was sich ja nicht bewahrheitet hat. Ist der Vertrag dann trotzdem gültig. Ich hab gerade die Kündigung mit Frist von 2 Tagen eingeworfen und werde mir künftig, wie Blaubär meint, alles schriftlich in meinem weiteren Leben geben lassen. Ich war wirklich naiv und gutgläubig!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen, da ich den unterschriebenen Einsatzort nie antreten konnte?


Natürlich ist der Vertrag zustande gekommen, wenn man bereits 2 Tage gearbeitet hat. Verstehe nicht so ganz, wie man das Gegenteil vermuten will.

Zu den Übrigen Fragen hat blaubär eigentlich alles gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Ist der Vertrag dann trotzdem gültig.

Selbstverständlich.



quote:
Ich hab gerade die Kündigung mit Frist von 2 Tagen eingeworfen und werde mir künftig, wie Blaubär meint, alles schriftlich in meinem weiteren Leben geben lassen.

Du solltest dir über Sinn und Zweck von Leiharbeitsfirmen im klaren sein.

Eine Klausel wie "Ein Anspruch auf eine dauerhafte Tätigkeit an einer Tätigkeitsstelle besteht nicht." dürfte so oder ähnlich im jedem dieser Verträge enthalten sein.

Auch bei Firmen die mehrere Betriebsstätten haben wird man solche Klauseln finden.


Von Arbeitnehmern wird heute eine gewisse flexibilität erwartet,





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dieser "Zettel" mit deinem Einsatzort ist aller Wahrscheinlichkeit nach kein gesonderter Vertrag oder V-Bestandteil, sondern lediglich eine Anweisung, wo eben du anzutreten hast. Deine Unterschrift bestätigt, denke ich, nur die Kenntnisnahme.

Vertragsbestandteile müssen im Vertrag auftauchen, im Haupttext (Arbeitsort ist ...), ggf. unter Nebenabsprachen (z.B.: kein Einsatz an Wochenenden).

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lemone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

.... die Meinung der Chefs, bei der Firma, für die ich 3 Tage arbeitete, sahen das so wie ich. Ihnen war klar, dass jemand der einen Ferienjob machen möchte und dem gesagt wird, dass man den nahe am Wohnort ausführen kann nicht täglich 60 km fahren möchte. Ich habe meinem dortigen Chef die Gründe meiner Kündigung erklärt, da er diese wissen wollte. Das hat nichts mit fehlender Flexibilität zu tun. Ich wohne in einer Großstadt, in der es vor Ort genug Aushilfsjobs gibt.
Resultat: Zeitarbeitsfirma entschuldigte sich für Missverständnisse und natürlich könnte ich ganz in der Nähe arbeiten. Das habe ich natürlich abgelehnt. Ich schreibe dies als Tipp für die, welche durch Zeitarbeitsfirmen nicht gerecht behandelt werden. Wenn man gut und pünktlich arbeitet, helfen vielleicht die Firmen weiter, bei denen man gerade eingesetzt ist, wenn man dies entsprechend sachlich und höflich vorbringt.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Missverständnis" ist ein großartiges Wort - alles wird nivelliert und erscheint gleich viel freundlicher. Es wird dich nicht davon abbringen zu denken: ihr habt mich geködert mit dem Versprechen und dann probiert ob ihr es mit mir machen könnt.

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