Zeitarbeit: Ab Juli kein Einsatz mehr

29. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
alpsko123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit: Ab Juli kein Einsatz mehr

Hallo zusammen,

ich habe einen 1,5 Jahre Vertrag bei meiner ZA. Ich habe insgesamt jetzt 8 Monate im Kundeneinsatz gearbeitet. Morgen ist mein letzter Tag. Heißt ich bin ab dem 1 Juli nicht mehr bei dem Kunden tätig.
Urlaub hatte ich beantragt für Mitte Juli - 2 Wochen. Welches damals auch genehmigt wurde.
In meinem Vertrag hatte ich für den Kundeneinsatz eine überpauschale erhalten, welche ich nun beim Kundenfreien Einsatz nicht mehr erhalte. Heißt ich erhalte nur noch Tarifentgelt. Das ist mir bewusst.
Ich frage mich aber wie lange ich "ohne zu arbeiten" bezahlt werde ? Gibt es da ein Limit ?
Bekomm ich das Gehalt so wie gewohnt, von der Zeit her, also am Ende des Monats oder ändert sich da auch etwas?
Ich hab so große Sorgen das ich Ende Juli kein Geld erhalte, weil ich das dringend benötigen werde.

Würde mich über Antworten sehr freuen.
Danke.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116323 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Ich frage mich aber wie lange ich "ohne zu arbeiten" bezahlt werde ?

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.



Zitat (von alpsko123):
Gibt es da ein Limit ?

In hier dem Falle selbstverständlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
alpsko123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorab danke für deine Antwort. Sobald ich zuhause bin schaue ich noch mal im Vertrag nach. Aber da ich ja hier jetzt über 7 Monate gearbeitet habe, habe ich doch eine 4 Wochen kündigungsfrist, oder etwa nicht ?
Oder muss man hier auch in dem Vertrag nachgucken ?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 1377x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Oder muss man hier auch in dem Vertrag nachgucken ?


Das schadet für eine zielgerichtete Diskussion in diesem Forum NIE

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46715 Beiträge, 16558x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Ich frage mich aber wie lange ich "ohne zu arbeiten" bezahlt werde ?


So lange bis Du die Kündigung erhältst und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Zitat (von alpsko123):
Gibt es da ein Limit ?


Ein gesetzliches Limit gibt es nicht.

Zitat (von alpsko123):
Bekomm ich das Gehalt so wie gewohnt, von der Zeit her, also am Ende des Monats oder ändert sich da auch etwas?


Du solltest das Gehalt zu dem Zeitpunkt bekommen, der in Deinem Vertrag vereinbart ist.

Zitat (von alpsko123):
Aber da ich ja hier jetzt über 7 Monate gearbeitet habe, habe ich doch eine 4 Wochen kündigungsfrist, oder etwa nicht ?


Gesetzlich wäre das so, jedoch enthalten Zeitarbeitsverträge häufig abweichende Regelungen.

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#5
 Von 
alpsko123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn im Vertrag 1 Woche kündigungsfrist geregelt ist, kann man einfach innerhalb 1 Woche gekündigt werden, obwohl man über 7 Monate gearbeitet hat ?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30525 Beiträge, 5451x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Heißt ich bin ab dem 1 Juli nicht mehr bei dem Kunden tätig.
Vielleicht wirst du nach deinem Urlaub bei einem anderen Kunden eingesetzt. Schließlich ist dein Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma.
Nach der Probezeit ( also ab 7. Monat) gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Falls im Tarifvertrag andere Regelungen vereinbart sind, dann diese.
Zitat (von alpsko123):
Ich frage mich aber wie lange ich "ohne zu arbeiten" bezahlt werde ?
Wie bisher, evtl. ohne die *Überpauschale*, aber genaueres dazu steht in deinem Vertrag.
Vielleicht wird ein Arbeitszeitkonto geführt? Plus-/Minus-Stunden? Steht das im ZAF-Vertrag?
Für diesen Fall würdest du in den ersten 2 Wochen Juli weiterhin deinen vereinbarten Lohn erhalten.
Zitat (von alpsko123):
Ich hab so große Sorgen das ich Ende Juli kein Geld erhalte, weil ich das dringend benötigen werde.
Du bist weder gekündigt noch hast du selbst gekündigt. Dein Juli-Lohn wird zum Monatsende zufließen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116323 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von hh):
So lange bis Du die Kündigung erhältst und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Fraglich ob es hier einen Kündigungsmöglichkeit gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
alpsko123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute ich danke euch auf jeden Fall für die Antworten. Ich habe heute einen Anruf von meiner ZA erhalten. Ich werde 2 Firmen vorgestellt, für 2 Monate "urlaubsvertretung". Eines davon ist von der Uhrzeit her - 14 Uhr bis 22 Uhr. Im Telefonat habe ich gesagt das ich "normale" arbeitszeiten bevorzuge, unter anderem auch wegen dem Arbeitsweg usw. Dennoch werde ich bei beiden vorgestellt. Jetzt frage ich mich, kann ich das auch ablehnen ? Oder können die mich dann wegen der ablehnung kündigen ? Eher gesagt, bin ich gezwungen dann beim Kunden zu arbeiten wenn die sagen ja die wollen mich ?

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2081 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Jetzt frage ich mich, kann ich das auch ablehnen ?


Klar kannst Du das.
Ob Du aber dazu berechtigt bist, steht in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Dir und Deiner Zeitarbeit oder eben nicht.
(Beispielsweise "Die Arbeitszeit ist beschränkt sich auf Mo, Di, Do jeweils im Zeitraum von 08:00 bis 09:00 Uhr, aber nicht bei Vollmond, außer es ist ein Schaltjahr, in dem Fall wäre ein Arbeitseinsatz nicht möglich.")

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30525 Beiträge, 5451x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Jetzt frage ich mich, kann ich das auch ablehnen ?
Wenn du auch mich fragst, antworte ich mit JA. Du kannst ablehnen.
Der AG kann dir dann kündigen. Er wird es wohl auch tun, dann mit der K-Frist lt. Vertrag.
Er hat evtl. außer den 2 Kunden keine andere Verwendung für dich.
Zitat (von alpsko123):
Eher gesagt, bin ich gezwungen dann beim Kunden zu arbeiten wenn die sagen ja die wollen mich ?
Der Kunde hat nur U-Vertretung bestellt. Die ZAF bietet dich an. Wenn du nicht willst, muss die ZAF sich einen anderen zum Verleihen suchen. Der Kunde kann sich nichts wünschen, wenn du nicht willst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30525 Beiträge, 5451x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Jetzt frage ich mich, kann ich das auch ablehnen ?
Wenn du auch mich fragst, antworte ich mit JA. Du kannst ablehnen.
Der AG kann dir dann kündigen. Er wird es wohl auch tun, dann mit der K-Frist lt. Vertrag.
Er hat evtl. außer den 2 Kunden keine andere Verwendung für dich.
Zitat (von alpsko123):
Eher gesagt, bin ich gezwungen dann beim Kunden zu arbeiten wenn die sagen ja die wollen mich ?
Der Kunde hat nur U-Vertretung bestellt. Die ZAF bietet dich an. Wenn du nicht willst, muss die ZAF sich einen anderen zum Verleihen suchen. Der Kunde kann sich nichts wünschen, wenn du nicht willst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(374 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Ich werde 2 Firmen vorgestellt, für 2 Monate "urlaubsvertretung".


Das Du für mitte Juli Urlaub beantragt hast, hat die ZA auf dem Schirm??

LG

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46715 Beiträge, 16558x hilfreich)

Zitat (von alpsko123):
Also wenn im Vertrag 1 Woche kündigungsfrist geregelt ist, kann man einfach innerhalb 1 Woche gekündigt werden, obwohl man über 7 Monate gearbeitet hat ?


Kürzere als die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen tarifvertraglich vereinbart sein. Die Vereinbarung im Arbeitsvertrag reicht nicht aus. Der Traifvertrag Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft sieht z.B. in den ersten 3 Monaten der Probezeit kürzere als die gesetzlichen Fristen vor, danach aber die gesetzlichen Fristen.

Es könnte aber die Geltung eines anderen Tarifvertrages vereinbart sein.

Zitat (von alpsko123):
Jetzt frage ich mich, kann ich das auch ablehnen ?


Wenn der Arbeitsvertrag keine Beschränkungen enthält, dann nicht.

Der Tarifvertrag Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft sagt dazu z.B.:
Die tatsächliche Lage der Arbeitszeit wird an die des Kundenbetriebes angepasst. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforderungen des Kundenbetriebes.


Zitat (von alpsko123):
Oder können die mich dann wegen der ablehnung kündigen ?


Ja

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