Ich habe am 15.April 2014 in einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Und wurde am 19.Februar 2015 abgemeldet.
Davor habe ich von Januar 2014 bis Anfang April 2014 in einer (geringfügigen Beschäftigung) gearbeitet.
Habe ich einen Anspruch auf ALG1 oder nicht?
Und habe ich noch sonstige Ansprüche? Oder bekomme ich jetzt überhaupt nichts?
Schon einmal ein Dankeschön für die wertvollen Antworten!
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Zeitarbeit-Anspruch auf ALG?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Ich habe am 15.April 2014 in einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Und wurde am 19.Februar 2015 abgemeldet.
Was heist abgemeldet? Wurde der Verrag gekündigt, war er befristet?
Wenn es eine Kündigung gab, wann wurde die übergeben, zu wann wurde gekündigt?
quote:
Davor habe ich von Januar 2014 bis Anfang April 2014 in einer (geringfügigen Beschäftigung) gearbeitet.
Habe ich einen Anspruch auf ALG1 oder nicht?
Und vor 2014? Ein möglicher Anspruch auf ALG1 richtet sich nicht nur nach den letzten 12 Monaten.
quote:
Und habe ich noch sonstige Ansprüche? Oder bekomme ich jetzt überhaupt nichts?
Kann sein. Denkbar wären Annahmeverzugslohn weil die LEihfrima Dich weiter beschäftigen und bezahlen muss, Wohngeld, ALG2.
Der Vertrag war befristet. Und weil bei der Firma wo ich dort gearbeitet habe zu wenige Aufträge vorhanden waren, wurde ich(so hieß es) von der Zeitarbeit abgemeldet.
Ich wurde von der Zeitarbeit telefonisch benachrichtigt, das ich abgemeldet sei.
Und es hieß das, wenn es bei der Firma wieder mehr Aufträge gibt, das ich wieder sofort eingesetzt werde.
2013-2014 war ich arbeitslos gewesen.
Und ich wohne noch daheim bei den Eltern.
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/// Und weil bei der Firma wo ich dort gearbeitet habe zu wenige Aufträge vorhanden waren, wurde ich(so hieß es) von der Zeitarbeit abgemeldet.
Vor ALG stellt sich die Frage, wie es um deinen Arbeitsvertrag steht; "abgemeldet" - das kann es nicht sein.
Das bedeutet nämlich nicht, dass du mit der Zeitarbeit keinen Vertrag mehr hättest. M.a.W.: schau dir deinen Vertrag an; wenn dort nichts von einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit zu finden ist, läuft der Vertrag bis zum Ende. Wenn Kündigung möglich ist, muss sie auch zugegangen sein - schriftlich.
Du solltest also umgehend deine Arbeitskraft anbieten, denn für vertragsgemäße Arbeit zu sorgen, ist Sache des AG - das kann er nicht auf AN abwälzen.
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