Hallo,
meine Freundin hat mal eine Frage:
wer hat Ahnung, wie oft man sich folgendes antun muß:
Ich bin seit September 2003 bei einer Zeitarbeitsfirma mit vielen Unterbrechungen (Kündigungen) beschäftigt. Ich hatte einige kurze Einsätze und wenn nicht gleich etwas neues kam, bekam ich sofort die Kündigung innerhalb eines Tages. Habe mich dann arbeitslos gemeldet (Papierkrieg, Neuanträge etc.), plötzlich kam die Zeitarbeit wieder mit einem neuen Auftrag/Kunden und Arbeitsamt sagt: Ja schön, dann sind sie ja wieder in Lohn und Brot. Dieser Kreislauf geht jetzt seit o.g. Datum. Der längste Einsatz war 7 Monate, der kürzeste 5 Tage. Weiß jemand, ob es eigentlich rechtens ist, dass mit einem AN zu machen oder kann ich meine poröse Psyche (dank Zeitarbeitsfirma) von einem Gericht geltend machen??;)
Zeitarbeit-Arbeitsamt-Zeitarbeit....
7. Januar 2006
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Frage vom 7. Januar 2006 | 14:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit-Arbeitsamt-Zeitarbeit....
#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 09:44
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 657x hilfreich)
Schauen Sie sich den Vertrag der Zeitarbeitsfirma an. I.d.R. wird dieses o.g. Vorgehen vertraglich vereinbart, was da heißt, Sie haben das unterschrieben und damit auch akzeptiert.
Wenn Sie damit nicht umgehen wollen, kündigen Sie den Vertrag.
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
#2
Antwort vom 9. Januar 2006 | 17:54
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo murgab,
vielen dank für die Antwort.
ich werde es meiner Freundin sagen oder hier zeigen
Nett von Dir und danke für die Bemühung.
MfG. Mike
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