Zeitarbeit Branchenzuschlag?

16. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Headi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeitarbeit Branchenzuschlag?

Hallo,

erstmal was zu meiner Person:

Ich arbeite seit April für einen Privaten Personaldienstleister.

Eingesetzt werde ich als MAG-Schweißer. Ich habe gültige Prüfungen, und über 1 Jahr Berufserfahrung.
In der Firma schweiße ich die selben Produkte, wie die Stammbelegschaft!
Meine Firma ist demnach auch ein Metallgewerbe aber nicht Mitglied in einem Verband!

Nach 4 Monaten Kampf mit meiner Zeitfirma, bekomme ich nun endlich eine Hochstufung meines Gehaltes. Bisher wurde ich als Helfer in die Gruppe E1 IGZ-Tarif gepackt!

Nach einigen Beschwerden wurde ich zum 1.August in die Tarifstufe E4 IGZ gepackt!

Ich bekomme aber immer noch keinen Branchenzuschlag!
Und das obwohl ich nun schon im 5 Monat bei der selben Firma bin.

Erfülle ich überhaupt die Vorausetzungen?
Der Kunde ist kein Mitglied in einer Gewerkschaft. Meine Zeitarbeitsfirma bezieht sich aber auf IGZ. Mein Vertrag ist dementsprechend an die IGZ gebunden.

Reicht das nicht eigentlich schon aus, um Anspruch auf Branchenzulage zu haben?

Wie sieht es mit Fahrgeld aus? Das bekomme ich auch nicht!
Wer ist mal so nett und kann mich aufklären.

Falls Angaben benötigt werden, bitte Bescheid geben!

Gruß
Headi


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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Kunde ist kein Mitglied in einer Gewerkschaft. <hr size=1 noshade>


Wenn mit "der Kunde" der Entleihbetrieb gemeint sein sollte, wovon ich ausgehen: wie soll ein Betrieb (=Arbeitgeber) Mitglied der Gewerkschaft sein?
Gewerkschaften sind die Vereinigung der Arbeiter und Angestellten und nicht der Betriebe.

quote:<hr size=1 noshade>Reicht das nicht eigentlich schon aus, um Anspruch auf Branchenzulage zu haben? <hr size=1 noshade>


Der Branchenzuschlag ist unabhängig davon, ob der Entleihbetrieb im Arbeitgeberverband ist.


quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht es mit Fahrgeld aus? Das bekomme ich auch nicht! <hr size=1 noshade>


Beim Fahrgeld kommt es drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder ob es Reisekostenrichtlinien oder gar eine Betriebsvereinbarung dazu gibt. Letzteres kann man eigentlich ausschliessen, da es offenbar keinen Betriebsrat gibt in dem Leihbetrieb.
Wenn nichts vereinbart ist, dann käme prinzipiell ein Anspruch nach § 670 BGB in Frage. Dazu wäre zunächst zu klären, wie weit die Entfernung von der Wohnung zum Leih-AG ist, und im Unterschied dazu die Entfernung von der Wohnung zum Einsatzbetrieb. Die Differenz könnte man theoretisch geltend machen. Wenn Du aber 4 Monate gebraucht hats, um als Schweisser (!) korrekt eingestuft zu werden, dann weiss ich nicht, ob Deine Verhandlunsgposition oder Deine Verhandlungstaktik die Beste ist.
Darüber hinaus muss man ja immer noch im Hinterkopf behalten, dass derzeit noch kein Kündigungsschutz besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Headi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mich bei der IG-Metall erkundigt.

Mir steht somit ein Branchenzuschlag in Höhe von 20 % zu.

Nach 6 Wochen im gleichen Betrieb hätte man mir schon 15 % zahlen müssen, was man nicht getan hat!

Nun wurde ich schon das zweite Mal betrogen!

Beim 1.Mal: Wurde ich in eine niedrigere Entgeltgruppe gepackt, als mir eigentlich auf Grund meiner Qualifikationen zusteht!

Beim 2. Mal: Hat man mir den Branchenzuschlag bisher verweigert!

Deutschland ist also ein Rechtsstaat?
Das sehe ich.
Man muss ja heute froh sein, das man Arbeit hat! Das ist ja die Aussage von vielen Menschen!

Jetzt muss mir mal jemand erklären, warum niemand was gegen die Betrügereien der Zeitarbeitsfirmen unternimmt!

Warum dürfen die so mit den Leuten umgehen?
Man wird mit Absicht in eine Niedrigere Lohngruppe gepackt! Wenn ich mich nun dagegen wehren möchte, muss ich während der Probezeit mit einer Kündigung rechnen.

Wenn ich eine Rückforderung stelle, kann ich das nur für den letzen Monat und den aktuellen Monat machen, und dann mit der Kündigung rechnen!

So werden die Machenschaften auch noch unterstütz, in dem mann sagt, das ganze ist rechtlich gesehen in Ordnung!

Ich glaube, ich mache demnächst auch ne Zeitbude auf!

Echt Klasse, wenn man arbeiten geht, und dabei noch auf Geld verzichten muss, was einem eigentlich laut Verträgen, welche die Zeitbuden abgeschlossen haben, zusteht!

Aber man ist ja selbst Schuld, man hat ja einen Arbeitsvertrag unterschrieben, und akzeptiert ja damit alles!
Warum macht man sowas? Weil man ja sonst in der Arbeitslosigkeit landet!

Echt, das ist so eine dicke *******erei!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TREBRON
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)

Zunächst könnten Sie mal mit dem Betriebsrat des Entleihbetreibs oder der für Sie dort zuständigen Person in der Personalabteilung sprechen.

Außerdem könnten Sie die Geschäftsführung des Verleihbetriebs kontaktieren, ob diese von den "Machenschaften" weiß.

Als nächstes wenden Sie sich an den iGZ und zuletzt geht auch noch der Gang zum Arbeitsgericht.

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