Zeitarbeit - Feierabend während der Pausenzeit - trotzdem werden voll 30 Minuten abgezogen

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)
Zeitarbeit - Feierabend während der Pausenzeit - trotzdem werden voll 30 Minuten abgezogen

Hallo alle zusammen,

zur Zeit habe ich täglich früher Feierabend, da momentan nicht so viel Arbeit ist.

Nun war es gestern und heute so, dass mir kurz vor der Pause gesagt wurde, dass gleich Feierabend ist. Gestern habe ich mich um 13.15 Uhr im Zeiterfassungssystem "ausgeloggt" und heute um 13.01 Uhr.

Trotzdem werden mir pro Tag 30 Minuten Pause abgezogen.

Habe heute also von 7 Uhr bis 13.01 Uhr gearbeitet, es wird mir aber nur 5,31 Stunden angerechnet. Habe also 30 Minuten dann umsonst gearbeitet. Ist das so richtig oder kann man dagegen vorgehen?

Arbeitsbeginn: 7 Uhr

Arbeitsende: 13.01 Uhr

Pause: 30 Minuten

Nettozeit: 5,31 Stunden

Müsste da nicht nur 1 Minute Pause abgezogen werden?

Kann mir jemand weiterhelfen, bevor ich bei der Zeitarbeitsfirma "reklamiere", die aber dann doch Recht haben?

LG

susi2604

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich fang woanders an: wenn der Arbeitgeber Sie nicht beschaeftigt, obwohl sie fuer laenger eingeplant waren, dann muss er Sie auch fuer die eingeplante Zeit bezahlen. Er ist dann im sogenannten
"Annahmeverzug."

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Ich fang woanders an: wenn der Arbeitgeber Sie nicht beschaeftigt, obwohl sie fuer laenger eingeplant waren, dann muss er Sie auch fuer die eingeplante Zeit bezahlen. Er ist dann im sogenannten
"Annahmeverzug."


Bezahlt bekomme ich ja die vereinbarten Stunden. Ich habe dadurch Minusstunden auf dem Zeitkonto.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sobald man mehr als 6 Stunden arbeitet, muss man eine Pause nehmen. Da reicht schon eine Minute. Sie sollten darauf achten, dass Sie keine Minute länger arbeiten. Wenn Ihnen immer die Pause abgezogen wird, dann sollten Sie darauf achten, dass diese auch im Dienstplan steht und von Ihnen genommen wird.
Es ist vereinbart, dass Sie am selben Tag erfahren, wenn Sie kürzer arbeiten? :???:
Was steht denn im Dienstplan, ich dachte, Sie gehen eher weil nichts zu tun ist?
Wenn immer mehr als 6 Stunden gearbeitet wird, dann sollten Sie darauf achten, dass die Pause im Dienstplan steht und SIe diese auch nehmen. Der Arbeitgeber muss die Pause vor Dienstbeginn festgelegt haben.

-- Editiert von altona01 am 25.04.2018 19:47

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#4
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Vereinbarte tägliche Arbeitszeit ist von 7 Uhr - 14.30 Uhr. Es gab auch schon Tage, wo wir zwei Stunden länger gearbeitet haben. Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach täglicher Auftragslage. Und die ist nicht jeden Tag gleich. Ein Dienstplan hängt aus. Pause ist erst nach sechs Stunden Arbeit erlaubt, da nicht gesichert ist, das sechs volle Stunden gearbeitet wird.

Und es ist richtig so gerechnet, dass volle 30 Minuten von bereits geleisteter Arbeitszeit abgezogen werden?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich formuliere es mal ganz sachlich, aber der Arbeitgeber hat einen Weg gefunden, Sie eine halbe Stunde unbezahlt arbeiten zu lassen.

Es ist rechtswidrig, den Arbeitnehmer von 7-14.30 Uhr einzuteilen und dann unbezahlt eher nach Hause zu schicken!!! Die vereinbarte Arbeitszeit ist zu bezahlen.
Es bleibt beim Annahmeverzug.

Da Sie über 6 Stunden arbeiten, Sie müssen für die eingeteilte Zeit bezahlt werden, muss der Arbeitgeber im vorneherein Ihre Pause festlegen. Die müssen SIe auch nehmen, so das Gesetz.
Der Arbeitgeber muss eine Pause festlegen, das sollten Sie dann sinnvollerweise auch einfordern. Sonst läuft das weiter wie bisher. Und das sollten Sie unterbinden. :smoke:


-- Editiert von altona01 am 25.04.2018 22:04

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#6
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Im Gesetz steht " bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden", ziehe ich die eine Minute Pause ab, komme ich auf 6 Stunden. Somit kann keine Pflicht auf 30 Min bestehen, da ja nicht "mehr als 6 Stunden gearbeitet wurde.
Auch deine Zeitarbeitsfirma hat einen Nachteil, da vermutlich die halbe Stunde nicht mit deinem Einsatzbetrieb abgerechnet werden kann. Sie sollte also von dir informiert werden und zur Klärung beitragen.
Viel Erfolg!

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Wenn der AG dich nach Hause schickt, kann er das machen - ABER er hat dich für die volle Zeit zu bezahlen. Dieses Nach-Hause-Schicken ist eine Freistellung.
Auch so ist die 'Lösung' deines AG unsauber, weil Pausen während der Arbeit zu nehmen sind und nicht so, dass der Heimweg die Pause darstellt. Aber das ist dann schon filigran - entscheidend m.E. die Freistellung zu seinen Lasten.

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#8
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Siehe da, Pause von gestern wurde gelöscht und Endzeit auf 13 Uhr geändert. Ja, warum nur...? Die wissen ganz genau, was sie da abziehen. Es fand wenn dann 1 Minute Pause statt, mehr nicht. Habe auch direkt angekündigt, alte Abrechnungen noch einmal zu prüfen, ist nämlich schon öfters vorgekommen.

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#9
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn der AG dich nach Hause schickt, kann er das machen - ABER er hat dich für die volle Zeit zu bezahlen. Dieses Nach-Hause-Schicken ist eine Freistellung.


Bezahlt bekomme ich die volle Zeit, jeden Monat 151 Stunden, die ich aber momentan nicht erreiche.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von susi2604):
Vereinbarte tägliche Arbeitszeit ist von 7 Uhr - 14.30 Uhr
DAs bedeutet, dass der Arbeitgeber dir jeden Tag 7h bezahlen muss. Minusstunden entstehen nicht wenn der AG dich früher nach Hause schickt! Er muss dir jeden Tag die vereinbarten 7h anrechnen.

Zitat (von susi2604):
Siehe da, Pause von gestern wurde gelöscht und Endzeit auf 13 Uhr geändert.
Das ist immer noch falsch! Deine Endzeit ist 14:30Uhr! Das steht so in deinem Vertrag. Selbst wenn nun 13:00Uhr als Endzeit dort steht, so muss der AG dir volle 7h als Arbeitszeit anrechnen.

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#11
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von susi2604):
Vereinbarte tägliche Arbeitszeit ist von 7 Uhr - 14.30 Uhr
DAs bedeutet, dass der Arbeitgeber dir jeden Tag 7h bezahlen muss. Minusstunden entstehen nicht wenn der AG dich früher nach Hause schickt! Er muss dir jeden Tag die vereinbarten 7h anrechnen.


Es geht hier um eine Zeitarbeitsfirma. Bezahlt bekomme ich die 7 Stunden, darf sie aber nicht täglich arbeiten, da zu wenig Arbeit ist.

Zitat (von susi2604):
Das ist immer noch falsch! Deine Endzeit ist 14:30Uhr! Das steht so in deinem Vertrag. Selbst wenn nun 13:00Uhr als Endzeit dort steht, so muss der AG dir volle 7h als Arbeitszeit anrechnen.


Im Vertrag stehen keine täglichen Arbeitszeiten und auch nicht im Einsatzplan. Nur die wöchentliche Arbeitszeit, die momentan unterschritten wird. Bitte beachte, es geht um Zeitarbeit.

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#12
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):

Auch so ist die 'Lösung' deines AG unsauber, weil Pausen während der Arbeit zu nehmen sind und nicht so, dass der Heimweg die Pause darstellt. Aber das ist dann schon filigran - entscheidend m.E. die Freistellung zu seinen Lasten.


Das Problem ist, wir dürfen wirklich erst nach 6 Stunden Pause machen, da wir im Voraus nicht wissen, ob wir 6 Stunden arbeiten. Es gab auch schon Tage, wo zwei Stunden mehr gearbeitet wurde. Von daher ist es uns nicht erlaubt, die Pause früher zu machen.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von susi2604):
Es geht hier um eine Zeitarbeitsfirma. Bezahlt bekomme ich die 7 Stunden, darf sie aber nicht täglich arbeiten, da zu wenig Arbeit ist.
Dann ist doch alles in Ordnung. Du bekommst die Zeit bezahlt und fertig. Minusstunden entstehen dadurch trotzdem nicht! Es ist nicht dein Problem wenn der Arbeitgeber dich weniger beschäftigt als vertraglich vorgesehen. Er muss dir die vertragliche Zeit bezahlen und dir diese auch gut schreiben. Er darf dir keine Minusstunden anrechnen.

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