Zeitarbeit - Kündigung zu Projektende

30. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
dimadi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit - Kündigung zu Projektende

Seit Juni 2016 bin ich bei einer ZA-Firma angestellt. Das Entleih-Unternehmen benötigt mich nicht mehr und hat meine ZA-Firma zum 14.12.2018 abbestellt. Seit Anfang November weiß ich und meine ZA-Firma über diese Situation Bescheid. Die ist ja nun Verpflichtet eine Stelle für mich zu finden.
Am 20.11. hatte ich dann ein Vorstellungsgespräch, vereinbart von der ZA-Firma. Das hat nicht stattgefunden, weil die Versäumt hatten das Gespräch zu bestätigen.
Naja, statt einer Entschuldigung habe ich dann am 28.11. die Kündigung im Briefkasten liegen! „Fristgerecht" zum 31.12.18. ohne Grund beinhaltet.

Ist das überhaupt gerechtfertigt/rechtens?
Gibt es da keine Frist wie lange es für die ZA-Firma zumutbar ist eine neue Stelle zu suchen? Im Vertrag steht nichts.
Wenn die Kündigung betriebsbedingt ist greift nicht die sozialauswahl? Ich vermute ich stehe nicht ganz oben auf der „Entlassungs-Liste"

Heute ist die Situation dann noch kurioser geworden. Ruft mich der Betreuer von der ZA-Firma an und sagt dass er eine Stelle für mich hat...übrigens auch wieder bei der gleichen Firma. ich habe verpasst ihm zu sagen, dass ich gekündigt wurde, da ich eigentlich keine Zeit für das Telefonat hatte. Jedenfalls stellt er denen mein Profil vor.

Wie soll ich im Falle eines Vorstellungstermins vorgehen?
Bin ich überhaupt verpflichtet dieses dann wahrzunehmen, da ich ja gekündigt wurde? Könnte ich vor dem Termin auf den Rückzug der Kündigung pochen? Wenn ja, muss mich die Firma bei nichtvermittlung in ein neues Projekt, erneut kündigen? Und beginnt die Kündigungsfrist dann von neuem?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120277 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von dimadi):
Die ist ja nun Verpflichtet eine Stelle für mich zu finden.

Von welcher Grundlage her sollte sich das ergeben?



Zitat (von dimadi):
Ist das überhaupt gerechtfertigt/rechtens?

Eine Kündigung muss keine Begründung enthalten.
Und wenn es keine Arbeit mehr gibt, darf man den Mitarbeiter auch kündigen.



Zitat (von dimadi):
Bin ich überhaupt verpflichtet dieses dann wahrzunehmen, da ich ja gekündigt wurde?

Man ist verpflichtet bis zum 31.12.2018 seine vertragliche Leistung zu erbringen.



Zitat (von dimadi):
Könnte ich vor dem Termin auf den Rückzug der Kündigung pochen?

Klar. Wird aber vermutlich keinen beeindrucken.



Zitat (von dimadi):
Wenn ja, muss mich die Firma bei nichtvermittlung in ein neues Projekt, erneut kündigen?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Irgendwie doch widersprüchlich: du beklagst, dass die ZA-Firma sich nicht kümmere und kündigt und nun bekommst du ein Vorstellungsgespräch. Dass dich das irritiert, dass/wenn die neue Stelle evtl. wieder die alte ist, ist wohl verständlich, gleichwohl muss es sich nicht um Machenschaften handeln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32250 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von dimadi):
Die ist ja nun Verpflichtet eine Stelle für mich zu finden.
Findet sich das in deinem Vertrag mit der ZAF? Ansonsten bieten sie dir was wann, wenn sie was haben... Dazwischen können durchaus Lücken entstehen.
Und siehst du: Jeder kann mal was vergessen, sogar du.
Zitat (von dimadi):
Wenn die Kündigung betriebsbedingt ist
Das wüsste deine ZAF garantiert. Außerdem: Zeitarbeiter in einer Sozialauswahl?? Wer hat dir davon erzählt?

Möchtest du denn nicht lieber fest angestellt werden nach mehr als 2 Jahren Zeitarbeit in dieser Fa.?
Wenn die ZAF dir jetzt etwas anbietet, dann evtl. ein anderes Projekt? Durchaus denkbar, denn endlos-ZA an gleicher Stelle ist ja nicht mehr möglich.
Du kannst schriftlich und nachweisbar deinen ZAF-Betreuer über die Kündigung informieren. Der weiß es schon, aber nur durchs Telefon.
Bis zum 31.12. bist du beschäftigt, also mit allen Rechten und Pflichten eines Z-AN.

0x Hilfreiche Antwort

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