Guten Tag,
Seit 6 Jahren arbeite ich für die Zeitarbeitsfirma,auf 100 Std. im Monat.
Ich habe fristgerecht gekündigt, zum 30.11. Neue Arbeit beginnen ich am 1.12. 2022
Mit in die Kündigung schrieb ich, das mir die Überstunden (70) zum 15.11 hin ausbezahlt werden sollten und um Freistellung bis Ende des Monats. Urlaubstage aktuell 39.(Zwei Tage für Dezember wurden mir bereits abgezogen)
Um schriftliche Bestätigung zur Kenntnisnahme habe ich auch gebeten. Bis heute wurde nix schriftlich bestätigt oder abgelehnt.
Nun ist es so: telefonisch zugesichert wurde mir die Auszahlung der Überstunden aber Freistellung gibt es nicht, sondern nur Urlaub vom 31.10 - 11.11.
Auf der Abrechnung , welche am 15.11 mir zugestellt wurde, sind die Überstunden nicht Berechnet worden. Statt dessen wurden mir noch 30 Stunden auf mein Zeitkonto gesetzt.
Urlaubsantrag wurde mir auch noch nicht zu gestellt.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, außer Rechts-schritte, zu sagen: Stillschweigende Vereinbarung, da ja auch die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und diese eben so hingenommen wurde?
Ich bin wirklich nicht mehr gewillt ,diese Arbeitsweise hinzunehmen.
Liebe Grüße
Manuela
Zeitarbeit: Meine Rechte
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Tja, die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, keine Frage. Insofern bedarf sie auch keiner Bestätigung. Sie gilt einfach. Dann aber beantragst du in einem Atemzug, worauf du kein Recht hast, Freistellung. Geschickt ist das nicht. Schweigen bedeutet hier keineswegs Zustimmung.
Und wieso sollte dein AG dich freistellen, wenn du noch genügend Urlaub hast? Der AG prescht vor, indem er Urlaub für dich vorsieht, aber es wird nicht deine Wahl gewesen sein.
Natürlich kannst du einen RA beauftragen - aber mit welchem Auftrag genau?
Rausgeworfenes Geld, wenn du mich fragst.
Das muss der AG nicht. Deine Kündigung zum 30.11. wurde vom AG hingenommen.ZitatBis heute wurde nix schriftlich bestätigt oder abgelehnt. :
Auf telefonische Aussagen sollte man nichts geben.
Du wirst nach dem 30.11. die Schlussabrechnung bekommen. Wenn diese vorliegt, könnte man nach Fehlern suchen und prüfen, ob und was zu tun wäre.
Du hast ja Konsequenzen gezogen und gekündigt. Bis die letzte Abrechnung (eben bis 30.11. Beschäftigungszeit) vorliegt, wirst du dich gedulden müssen.ZitatIch bin wirklich nicht mehr gewillt ,diese Arbeitsweise hinzunehmen. :
Hast du einen Urlaubsantrag gestellt...und der Urlaub wurde dir noch nicht genehmigt?ZitatUrlaubsantrag wurde mir auch noch nicht zu gestellt. :
Was machst du denn nun bis 30.11.? Noch nach *Vertrag* arbeiten?
Wie kommst du auf 39 Tage Urlaub?
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Wäre schön gewesen, wenn er mir den Urlaub auch gegeben hätte..
Ich habe aber dummerweise noch immer 39 Tage, abzüglich der 9 Tage vom 31.10 -11.11. Also stehen mir doch noch 30 Tage zu, oder verstehe ich das falsch?
Dachte eigentlich immer, das Urlaub zuerst gegeben werden muss, der Rest wird ausbezahlt.
Ich dachte immer Urlaub muss von beiden Seiten schriftlich erfolgen, oder kann der AG sich einfach bedienen?
Ich wollte keinen Anwalt nehmen.
Wäre schön gewesen, wenn er mir den Urlaub auch gegeben hätte..
Ich habe aber dummerweise noch immer 39 Tage, abzüglich der 9 Tage vom 31.10 -11.11. Also stehen mir doch noch 30 Tage zu, oder verstehe ich das falsch?
Dachte eigentlich immer, das Urlaub zuerst gegeben werden muss, der Rest wird ausbezahlt.
Ich dachte immer Urlaub muss von beiden Seiten schriftlich erfolgen, oder kann der AG sich einfach bedienen?
Ich wollte keinen Anwalt nehmen.
Anämie, ich hatte 12 Tage Urlaub aus dem Jahr 2021 und 30 Tage aus diesem Jahr.
Urlaub wollte ich im August haben, zum Neusser Schützenfest, wurde mir auch gewährt .
Allerdings auf Grund der Tatsache daß ich im August über 100 Std. gearbeitet hatte, wurde mir zum wiederholten Mal, der Urlaub nicht berechnet.
Also unbezahlter Urlaub. Ich habe Angst das diese Firma es nun wieder so macht. Also habe ich gesagt, ich gehe nur noch die Vertraglichen Stunden arbeiten.
Meine Überstunden haben sie auch noch nicht abgegolten. Weder in Freizeit noch Bar
Das verstehe ich nicht. Hattest du Urlaub oder nicht?ZitatAlso unbezahlter Urlaub. :
WIeso sollte genommener Urlaub denn unbezahlt sein?
Laie,
Ich habe telefonisch um Urlaub gebeten.
Dieser wurde mir für 4 Tage (Schützenfest Neuss) zu gesagt.
Im Normalfall bekommen wir per E-Mail ( zum selber ausdrucken) oder per Post den Antrag zugestellt. Diesen unterschreiben wir uns senden ihn zurück zur Firma.
Ich bekam keinen Antrag zugesendet mit der begründung: " Sie haben ja mehr als 100 Stunden gearbeitet, daher brauchen wir kein Urlaub berechnen sonder wir nehmen es von den Überstunden"
Somit habe ich nur meinen normalen Lohn + Überstunden ausbezahlt bekommen. Keinen Urlaub.
Da mein Zeitkonto bereits seit 2017 ständig mit 100 Stunden voll ist, bekomme ich alles sofort ausbezahlt. Also jeden Monat ca 120 -. 160 Std.
Du bist ja auch noch bis 30. 11. dort beschäftigt. Die ZAF wird vermutlich nicht vor dem 15.12. die Schlussabrechnung für dich machen.ZitatMeine Überstunden haben sie auch noch nicht abgegolten. Weder in Freizeit noch Bar :
Vielleicht schaust du inzwischen mal in deinen Arbeitsvertrag, wie das mit den Überstunden, dem Urlaub usw. vertraglich geregelt ist?
Ich verstehe deine Ausdrucksweise nicht. Der AG bedient sich nicht.ZitatIch dachte immer Urlaub muss von beiden Seiten schriftlich erfolgen, oder kann der AG sich einfach bedienen? :
Im Allgemeinen stellt man als AN einen schriftl. Antrag auf xTage Urlaub, von-bis. Man gibt den Antrag beim AG ab und der AG meldet zurück: OK, Urlaub genehmigt/gewährt. Dann kann ein AN von-bis Urlaub machen/nimmt ihn. Die Tage werden bezahlt, es ist kein unbezahlter Urlaub.
12 Tg in 2021 und 30 Tg in 2022... sind 42. Davon 2 Tage abgezogen, weil du im Dez. nicht mehr dort bist.
42 minus 2 = 40.
9 Tage von 31.10. bis 11.11. gewährt.
40 minus 9 = 31 Tage Resturlaub.
Nochmal: Warte bitte ab, was in der Schlussabrechnung der ZAF steht.
Da dir jetzt weder Freistellung noch Urlaub *schriftlich genehmigt/gewährt* wurden, musst du wohl doch noch
bis zum 30.11. arbeiten, wie dein Vertrag das vorsieht.
Gegen Angst gibts kein Hilfsmittel, und noch liest man nicht, was der AG später macht.ZitatIch habe Angst das diese Firma es nun wieder so macht. :
Für mich wäre die erste Frage, ob der Urlaub aus 2021 nicht verfallen ist.
wirdwerden
Der Urlaubsanspruch wäre in der Tat zu klären - der aus 2021 könnte verfallen sein, wenn nicht außergewöhnliche Umstande zu einem anderen Ergebnis führen.
Was den Urlaub bzw. Urlaubswunsch im August anbelangt, hat die Firma anscheinend entschieden, erst einmal Über- oder Plusstunden abzubauen - ein Schaden entsteht der Fragestellerin dadurch nicht.
Richtig ist, dass Urlaub gewährt werden muss, wenn nicht betriebliche Belange entgegenstehen (oder U-Wünsche anderer AN). Was da Sache ist, lässt sich von außen nicht einschätzen. So oder so: am Ende ist Urlaub auszubezahlen, wenn und da er nicht genommen werden kann.
Wie viel das dann sein wird, kann die Fragestellerin getrost abwarten; und wenn sie nicht durchblickt, lässt sich das mit einiger Wahrscheinlichkeit klären.
Danke an allen
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