Hallo,
ich habe während meiner eigentlichen Jobsuche eine Stelle in einer Zeitarbeitsfirma angenommen, einfach nur um etwas zu tun zu haben. Den Arbeitsvertrag
habe ich am 16.1.2012 für 100 Stunden in Monat unterschrieben. Nun habe ich heute ein mehr als überraschendes Angebot für eine lukrative Stelle im Ausland bekommen, das ich kaum ablehnen kann. Ich müsste jedoch am 10.2.2012 schon abreisen um den Job annehmen zu können. Da ich mich bei der Zeitarbeitsfirma in der Probezeit befinde beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Die Kündigung müsste also Ende Januar eingereicht werden. Nun zu der eigentlichen Frage:
Die Firma legt großen Wert auf Mitarbeitermotivation und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sie vorhat mich nach meiner Kündigung nicht mehr einzusetzen. Ich bin aber durchaus gewillt zu arbeiten. Weiß jemand wir das ganze rechtlich aussieht? Muss das Unternehmen mich auch nach der Kündigung noch einsetzten? Wie viele der 100 Stunden kann/darf ich abarbeiten, denn diese Stundenzahl bezieht sich auf einen Monat und werde höchstens 25 Tage dort arbeiten können.
-----------------
""
Zeitarbeit - Muss das Unternehmen mich auch nach der Kündigung noch einsetzen?
19. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2012 | 12:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeitarbeit - Muss das Unternehmen mich auch nach der Kündigung noch einsetzen?
#1
Antwort vom 19. Januar 2012 | 12:47
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Die Kündigungszeit ist 2 Wochen zum 15. des Monats, oder
zum letzten des Monats.
M.E. wäre eine Kündigung frühestens zum 15.2. möglich.
Sie sollten sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 19. Januar 2012 | 12:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
"Nach § 622 Abs. 3 BGB ist während der Probezeit die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Januar 2012 | 13:52
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3934x hilfreich)
Wurde in deinem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag Bezug genommen? Dann sieh dir mal diesen an. Häufig sind gerade in Tarifverträgen im Bereich Zeitarbeit für die Probezeit geringere Kündigungsfristen als 2 Wochen aufgeführt. Das könnte evtl. deine Befürchtungen etwas minimieren.
#4
Antwort vom 19. Januar 2012 | 14:12
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2539x hilfreich)
quote:
Da ich mich bei der Zeitarbeitsfirma in der Probezeit befinde beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Steht das so wörtlich im AV? Wie Eidechse richtigerweise anführt, sind in den Tarifverträgen der Leiharbeit in den ersten 3 Monaten erheblich kürzere Kündigungsfristen vereinbart.
Der AG kann also unter Umständen Ihre Kündigung mit einer eigenen Kündigung zu einem früheren Termin beantworten.
quote:
Die Firma legt großen Wert auf Mitarbeitermotivation und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sie vorhat mich nach meiner Kündigung nicht mehr einzusetzen. I
Meinen Sie die Leihfirma oder den Entleihbetrieb?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.963
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten