Zeitarbeit - Probleme bei Übernahme!!

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bastian1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit - Probleme bei Übernahme!!

Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite seit einem Jahr bei einer Leihfirma. Der Familienbetrieb, bei dem ich eingesetzt werde, will mich nun übernehmen. Allerdings stellt sich folgendes Problem mir in den Weg. Der verhandlungssichere Chef der Firma hat es immerhin geschafft, daß die Übernahme-Strafe in höhe von 5.000 € wegfällt, dennoch will die Zeitfirma mich nicht "hergeben" weil der Chef des Betriebes die Rechnungen (unsere Löhner etc.) an die Zeitfirma nicht regelmäsig begleicht (angeblich offene Rechnungen seit Oktober 2008). Meine Kündigung wurde bereits fristgerecht durchgeführt und zum 2.2.09 soll die Übernahme übern Tisch sein. Können die sich überhaupt in den Weg stellen? Kündigung ist schließlich Kündigung und Zahlungsprobleme müssen untereinander geklärt werden.

Bitte um Antwort. Danke!

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Hallo,
wollen kein Chef immer viel, ob er es auch durchsetzen kann ist auch so eine Sache.
Schau noch mal zur Sicherheit in den Arbeitsvertrag und ggfs. geltenden Tarifvertrag.

Du hast wohl das hier gesucht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter

Wir haben in Deutschland zumindest keinen offiziellen Menschenhandel.

Wenn die eine Firma aber schon mit Rechnungen im Verzuge ist, würde ich die Augen offen halten und gut aufpassen dass die Gehälter pünktlich fließen.

Erst einmal gibt es sicherlich eine neue Probezeit und zum anderen ist der KÜndigungsschutz in Familienbetrieben (=meistens Kleinbetriebe) mau.


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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

@Bastian1980 Es ist nichts ungewöhnliches, dass Ver- und Entleihfirma Verträge machen in denen sie bei Übernahme eines Leiharbeiters vereinbaren, dass der Entleihbetrieb an den Verleihbetrieb eine Art 'Vermittlungsprämie' bezahlt. Mit deinem Vertrag und deinem Recht zur Kündigung hat das nichts zu tun. Und du selber hast da auch keinen Einfluss drauf. Das ist ne Sache zwischen Ver- und Entleiher.

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#3
 Von 
ribery
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

sicher ist das eine sache zwischen ver und entleiher, nur wenn der arbeitnehmer von sich aus bei der zeitarbeitsfirma kündigt, und nach dieser kündigung einen arbeitsvertrag bei der firma unterschreibt bei der er einen einsatz über die zeitarbeitsfirma durchgeführt hat, müsste das doch ,möglich sein oder wie funktioniert das dann?

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

@ribery:
Die meisten ZAF haben Klauseln im Vertrag mit der Kundenfirma wonach entsprechende Ablösen fällig werden, wonach der Kunde einen festgeschriebenen Betrag an die ZAF entrichten muss, wenn der AN in einem bestimmten Zeitraum in die Firma übertritt.
Der AN ist nicht davon betroffen.

Ob allerdings eine unzulässige Benachteiligung eines solchen vorgestellten Zeitarbeitbehnemrn bei einem offenen Bewerbungsverfahren der Firma vorliegt, steht dann auf einem anderen Blatt. Denn die Firma könnte den Bewerber wegen der Vertragsstrafe mit der ZAF gar nicht erst in die engere Auswahl nehmen. Würde mich mal interessieren was da nun Recht ist.
Im AGG sind andere Kriterien für eine Diskriminierung genannt.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Irgendwie lese ich jetzt gerade, dass es gar nicht an der 'Vermittlungsprämie' scheitert.

'dennoch will die Zeitfirma mich nicht "hergeben" weil der Chef des Betriebes die Rechnungen (unsere Löhner etc.) an die Zeitfirma nicht regelmäsig begleicht'

Wie wollen die dich denn halten? Das Recht zur Kündigung hast du doch. Da kann die ZAF nichts machen. Da gibts nichts herzugeben. Du bist ja nicht Eigentum der ZAF. Und ihre Zahlungsprobleme untereinander betreffen dich nun wirklich nicht.

Aber wie Maestro1000 schon sehr aufmerksam beobachtet (LOB LOB! ;) ) und gewarnt hat, sollte man vorsichtig sein, bei einer Firma, die ihren Zahlungsverpflichtungen in so erheblicher Höhe nicht nachkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dine2904
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen.
Also ich verstehe das auch nicht ganz. Wenn sich doch der Entleiher und die ZA-Firma bereits geeinigt haben, was die Ablösesumme angeht, sprich das es in diesem Falle keine gibt, dann dürfte es doch einer Kündigung seitens des AN keine Schwierigkeiten geben. Oder täusche ich mich da?

Ich habe ein ganz ähnliches Problem. Ich arbeite auch über eine ZA-Firma seit 3 1/2 Monaten in einer Entleihfirma und diese Firma möchte mich jetzt übernehmen. Wenn jetzt also mein neuer Arbeitgeber mit der ZA-Firma ausgehandelt hat, das die Ablösesumme wegfällt, kann ich doch problemlos wechseln? Und wenn die ZA-Firma auf der Ablösesumme bestehen sollte, kann ich doch einfach dort kündigen und bei dem Entleihunternehmen anfangen, oder nicht?

Mein neuer Chef erzählte, das er wegen einer solchen Geschichte in der Vergangenheit mit einer ZA-Firma vor Gericht war - und verloren hat! Aber mir kann doch niemand vorschreiben, wo ich wie lange arbeite, wenn ich die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalte. Ich bin doch keine Ware und das gibts ja in der freien Wirtschaft auch nicht. Und was ich absolut garnicht verstehe, die ZA-Firmen werben doch immer damit, als Sprungbretter in eine Festanstellung zu fungieren, wäre ja mal ganz klar gelogen, denn mit solchen Aktionen verhindern sie ja eine Festanstellung.

Liebe Grüße

Dine

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