Hallo,
ich habe mal gehört dass es ein Gesetz gibt, das besagt:
Ein Zeitarbeitnehmer hat nach 6 Monaten Einsatz bei der selben Firma das Recht auf gleiches Gehalt (durchschnittliche) wie festangestellte Arbeitnehmer in der Einsatzfirma.
Ist das richtig und wenn ja, wie sind die §§?
Grüße
Zeitarbeit - Recht auf gleichen Lohn wie Festangestellte?
12. November 2007
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Frage vom 12. November 2007 | 21:58
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 121x hilfreich)
Zeitarbeit - Recht auf gleichen Lohn wie Festangestellte?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. November 2007 | 22:10
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, nein, das ist nicht richtig.
MfG
#2
Antwort vom 13. November 2007 | 07:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... so ein gesetz kenne ich auch nicht.
eine andere sache ist aber diskriminierung ohne sachlichen grund. d.h. befristung von verträgen, auch teilzeit ist kein grund, eine/n AN schlechter zu stellen als andere.
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