Hallo, seit heute und eigentlich ab Montag stehe ich wieder in Brot und Lohn. Feine Sache einerseits, andererseits aber für eine Zeitarbeitsfirma.
Okay, die Frage : Die Firma hat mit mir einen IGZ / DGB Tarifvertrag abgeschlossen. Ich werde am Sonntag mal kurz die 800km nach Östereich brettern und dort bei einem Entleiher meine Arbeit aufnehmen. Soweit kein Problem. Gibt es bezüglich des Tarifvertrags eine gesetzliche Vorschrift, die Reisekostenerstattung betreffend ? Exakter : Ich werde sicherlich nich wöchentlich, zumindest aber doch vierzehntäglich oder monatlich pendeln.
Die Kosten für An- und Abreise werden schätzungsweise jeweils bei 140,-€ liegen. Was sieht denn unser Bundesarbeitsministerium da vor ?
MfG,
Andreas
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"Ich suche den Weg, der allen Beteiligten entgegenkommt und so wenig Schaden wie möglich anrichtet. "
Zeitarbeit - Sieht der Tarifvertrag Reisekostenerstattung vor?
23. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 23. Oktober 2003 | 21:15
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 28x hilfreich)
Zeitarbeit - Sieht der Tarifvertrag Reisekostenerstattung vor?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2003 | 10:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi Andreas,
Dein Arbeitgeber kann € -,30/km Steuerfrei auszahlen wenn Du mit deinem Privat PKW fahren musst, ausserdem git es Pauschalbeträge für Spesen im Ausland.
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"Dave"
#2
Antwort vom 27. Oktober 2003 | 15:04
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Pauschbetrag Österreich
Bei Abwesenhit von 8-14 Std € 12,--
Bei Abwesenheit über 14 Std. € 24,--
Bei 24 Std. € 35,--
(in Wien jeweils etwas mehr)
Wenns Dein Arbeitgeber nicht erstattet, kannst Du es immerhin in der Steuererklärung geltend machen.
P.S. Heimfahrten werden bei Verheirateten übrigens anders gewertet...
P.
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