Zeitarbeit Urlaub

8. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
ru2107
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit Urlaub

Hallo,

habe folgendes Problem und leider bei der Forumssuche nichts passendes gefunden:

Bin seit über einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und seit dem auch immer im selben Betrieb eingesetzt.
Nun erfolgte die Urlaubsplanung für das kommende Jahr in diesem Betrieb.
Ich habe nach Absprache mit diesem Betrieb in der ersten Januarwoche Urlaub beantragt.
Das sind 4 Urlaubstage und ein Feiertag.
Jetzt will mir meine Zeitarbeitsfirma aber nur zwei Urlaubstage geben , da ich ja angeblich pro Moant nur Anspruch auf zwei Urlaubstage hätte.
Die anderen zwei Tage sollen vom Zeitkonto genommen werden.

Ich denke mal, das kann ja wohl so nicht rechtens sein. Ich könnte ja so nie in den Winterurlaub fahren ....

Kann mir da jemand weiter helfen ?
Danke schonmal im voraus
Uwe




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nikitaaa
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, aber ich konnte problemlos bei meiner Zeitarbeitfirma Urlaubstage nehmen, die ich noch nicht "verdient" habe. Das hängt auch von der Firma ab. Wenn die Firma davon ausgeht, dass dein Einsatz beim Kunden kurzfristig nicht gefährdet ist, dann wäre es schon nicht verkehrt dem AN den gewünschten Urlaub zu gewähren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Das hängt nicht von der Firma ab, das ist gesetzlich geregelt. Nach der Wartezeit (regelhaft die ersten 6 Monate im Arbeitsverhältnis) besteht Anspruch auf den vollen Urlaub.
Das ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Ich würde die ZA-Firma mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Berechnung beruht. Die gibt es nämlich nicht.

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