Zeitarbeit Urlaubsanspruch???

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
blueshadowisi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit Urlaubsanspruch???

Hallo,
ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage.

Ich bin seit 12.06.06 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Mit 24 Urlaubstagen. Probezeit 6 Monate.

Nun wurde mir durch eine Kollegin (arbeitet in einer anderen Zeitarbeit) berichtet, dass Sie für 2006 den kompletten Urlaub von 24 Tagen gewährt bekam, obwohl Sie ebenfalls erst mitte Juni in dieser ZA Firma begonnen hat.

Von einer anderen Kollegin habe ich erfahren, dass dies eine tarifliche Regelung sei und gültig ist, wenn

1. die 6monatige Probezeit vor dem 31.12. eines Jahres endet,
und
2. der Arbeitnehmer bis zum Beginn der Tätigkeit (bei mir also 1.1.06 bis 13.6.06) arbeitslos war

dies ist bei mir beides der Fall.

Stimmt diese Aussage ? Und kann mir jemand sagen, wo dies geschrieben steht. Da ich mich bei meiner Firma erkundigen möchte, ich aber etwas schriftliches vorlegen möchte.
Damit sich der Chef nicht auf irgendeine Art und Weise rausreden kann.

Ich hoffe jemand kann mir helfen. Danke schon mal im Vorraus




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, mit Probezeit hat das ganze nichts zu tun. Nennt sich 'Wartezeit' und ist im Bundesurlaubsgesetz (einfach danach googlen) zu finden. Nach Ablauf der Wartezeit bestünde demnach Anspruch auf den vollen <font color=red>gesetzlichen Mindesturlaub</font> (man beachte allerdings, dass dieser Mindesturlaub nur 4 Wochen ist und alles was darüber hinaus vertraglich gewährt wird z.B. gezwölftelt werden kann!).

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