Ich habe damals ein Vertrag bei meiner zeitarbeitsfirma als Hilfskraft unterschreiben müssen um in einem Betrieb arbeiten zu dürfen wo Maler und Lackierer gesucht wurden.
Ich habe 2 Facharbeiter Briefe aber kein maler Brief. Ich Arbeite aber schon 2 Jahre als maler und Lackierer.
Meine frage ist darf die Leihfirma mir ein Hilfsarbeitervertrag geben obwohl ich ein gelernter facharbeiter bin.
Danke im Voraus
Zeitarbeit Vertrag als Hilfsarbeiter
25. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juli 2018 | 01:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit Vertrag als Hilfsarbeiter
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Juli 2018 | 07:08
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Ja, das dürfen die.
Es kommt dann aber darauf an, ob du im Einsatz eine Tätigkeit ausübst für die man eine Qualifikation benötigt.
Helfertätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie jeder nach kurzer Einarbeitung selbständig ausführen kann.
Ein weiteres Kriterium ist, was hat der Einsatzbetrieb angefordert?
#2
Antwort vom 25. Juli 2018 | 07:38
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Wenn du mitspielst - ja. Deine Erfahrung in der Praxis ersetzt nicht unbedingt das Zeugnis.
Das ist leider ein ziemlich verbreitetes Spiel, sogar Leute mit Abschluss auf niedriger bewertete Stellen zu setzen.
Und es gibt eine Menge qualifizierter Leute, die vollkommen berufsfremd irgendetwas arbeiten.
Und jetzt?
Schon
267.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten