Guten Tag!
Ich habe heute einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben und bin nun im Nachhinein ins Grübeln gekommen ob das die richtige Entscheidung war.
Meine Frage: Kann ich eine Vertragsstrafe erhalten wenn ich gar nicht erst bei der Arbeit erscheine?
§2 des Vertrags besagt:
"Erscheint der Mitarbeiter am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt <die zeitarbeitsfirma> nicht unverzüglich so gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen"
andererseits steht bei § 15.2:
"<die zeitarbeitsfirma> ist berechtigt eine Vertragsstrafe von bis zu einer Wochenvergütung zu verlangen, wenn der Mitarbeiter
-rechtswidrig die Arbeit nicht aufnimmt.
-ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag von sich aus beendet."
Zeitarbeit Vertragsstrafe?
Hallo, da steht sicher was über die Geltung eines Tarifvertrages drin im Arbeitsvertrag. Welcher (genaue Bezeichnung) ist es?
MfG
also da steht drin:
"Traifliche Regelung:
Auf das Arbeitsverhältnis finden im Sinne einer dynamischen Verweisung folgende von der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) abgeschlossen undfachlich für alle Unternehmen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung:
-MTV
-ERTV
Beschäftigungssicherungstarif
"
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ich hoffe das sagt was über die Geltung eines Tarifvertrages aus.. (kenne mich leider noch überhaupt nicht aus mit der Materie)
MfG
http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/downloads/Manteltarifvertrag.pdf
Die Kündigungsfrist wäre anfangs 1 Werktag. Wie die drauf kommen, bei Nichtantritt bis zu 1 Wochenvergütung als Vertragsstrafe begründen zu wollen, ist mir ein Rätsel.
naja wenn ich aber nun keine kündigung schreibe sondern eben garnichts tue bzw gar nicht erst erscheine dann kommt doch der vertrag nicht zustande wenn ich das richtig verstanden habe, also brauch ich doch nichtmal zu kündigen was nicht zustande gekommen ist oder? ja sorry, mich verwirrt der ganze kram
Der Vertrag besteht bereits. Der ist ja von dir unterschrieben.
ja sorry aber dann kapier ich den folgenden § (den ich oben erwähnt hatte) im arbeitsvertrag eben nicht:
"Erscheint der Mitarbeiter am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt die zeitarbeitsfirma nicht unverzüglich so gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen"
Und jetzt?
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