Zeitarbeit - Zeitkonto - Krankheit

31. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Xyon
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Zeitarbeit - Zeitkonto - Krankheit

Hi Hallo!

Ich arbeite über eine Zeitarbeitsfirma in einem Outbound Call-Center.
Mein Arbeitsvertrag sieht eine 35 Stunden Woche vor.
Alle Überstunden gehen auf ein Zeitkonto. Auf diesem hatten sich jetzt 33,5 Plusstunden angesammelt.

1. Nun wurde ich eine Woche krank. Krankenzettel etc. ging natürlich pünklich zum Arbeitgeber.
Auf meiner Lohnabrechnung für den Monat, wurden mir jetzt die 5d * 7h = 35h von meinem Zeitkonto abgezogen.
Ist das überhaupt Rechtens, bei Krankheit das Zeitkonto dafür zu nutzen? Im Arbeitsvertrag mit der Zeitfirma steht nur das übliche über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

2. Das Call Center hat eine 5 Tage Arbeitswoche die ich frei planen kann. Gearbeitet wird an 6 Tagen (Montag - Samstag). Ausnahme ist, ich darf nur einen Samstag und einen Montag im Monat frei nehmen.

Diese Woche ist ein Feiertag am Mittwoch. Gearbeitet werden kann also durchaus an 5 Tagen.
Vom Call Center kam die Anweisung den Feiertag auch als Ausgleichstag zu nehmen (PFLICHT!). Die festangestellten Personen bekommen also den Feiertag NICHT bezahlt, weil es Ihr Ausgleichstag ist und sie ja 5 Tage arbeiten können.
Ich bin ja nun bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, muss natürlich aber auch den Feiertag als Ausgleichstag nehmen (weil die Firma ja geschlossen hat).
Steht mir dann auch Lohn für den Feiertag zu, auch wenn ich die anderen 5 Tage arbeite und die 5 Tage Woche erfülle oder nicht?

Anders ausgedrückt: Uns wurde nie ein Ausgleichstag vorgeschrieben. Beispiel der 3. Oktober fiel ja auf einen Dienstag.
Hab dann Montag meinen Ausgleichstag genommen und Dienstag war Feiertag. Ging ohne Probleme und Feiertag wurde bezahlt.
Diesmal ist der Feiertag halt vorgeschrieben als Ausgleichstag, der auch nicht anderweitig genommen werde durfte. Kann man, da es ja ein Feiertag ist, trotzdem Lohn dafür verlangen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Erstmal darf die zeitarbeitsfirma Dein Zeitkonto nicht benutzen, um Kranktage auszugleichen. Sofort schriftlich monieren und die Firma auffordern, die zeit wieder gut zu schreiben. Krank ist krank und nicht Freizeit!

Zweitens darf ein Feiertag nicht als Ausgleichstag herhalten.

Wenn man an den Tag sowieso frei hätte nach Plan (z.B. Mo,Di,Do,Fr,Sa. arbeiten sollte), dann ist es Pech. Wenn mann aber Dienst gehabt hätte, weil man immer von z.B. Montag bis Freitag arbeitet, muß man nicht plötzlich am Samstag arbeiten, um den tag auszugleichen.

Da Du nicht am Feiertag arbeitest, steht Dir auch nicht der Lohn für einen Feiertag zu.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen